Windkraft in Langenfeld?

Soll ein gesetzlicher Rahmen für die Zulassung von Windkraftanlagen ausgereizt werden, oder gibt es Gesichtspunkte, die dagegen sprechen?

Gastbeitrag für die Bürgerinitiative Ruhiger Horizont Reusrath

Die Energiewende veranlasst auch in Langenfeld Verwaltung und Politik über die Errichtung von Windkraftanlagen nachzudenken.

Bereits vor Jahren ist eine Fläche im Süden der Stadt als Windkraft-Konzentrations-Zone ausgewiesen worden, um zu verhindern, dass eine solche Anlage überall im Stadtgebiet genehmigt werden müsste, die die Mindestabstände zu den Wohngebieten einhält.

Tatsächlich ist Langenfeld durch diverse Infrastruktureinrichtungen schwer belastet. Das beginnt mit den je zwei von Norden nach Süden verlaufenden Eisenbahnlinien und Autobahnen, setzt sich fort mit der Autobahnquerspange, die die Nord-Süd-Trassen verbindet, und endet noch längst nicht mit der Belastung durch die Einflugschneisen der beiden Flughäfen: Düsseldorf im Norden und Köln im Süden.

Im Grenzgebiet zu Leverkusen befindet sich ein großes Umspannwerk, das die Stromversorgung für die Region sicherstellt. Über weithin sichtbare Masten wird der Strom über zwei Haupttrassen verteilt.

Gerade in diesem Gebiet liegt die Windkraft-Konzentrations-Zone. Um die Landschaft nicht zusätzlich zu verschandeln, ist damals eine Höhenbegrenzung festgelegt worden, die sich an den Strommasten orientiert. Sofern kein anderer Standort gefunden wird, steht zur Diskussion, die Höhenbegrenzung zu ändern, obschon diese nach Aussage des städtischen Planers gerichtsfest sei.

Richtig ist, dass wir den Weg fort von der Atomkraft dringend brauchen, weil bis heute nicht geklärt ist, wie wir dauerhaft mit dem strahlenden Abfall umzugehen haben. Auch sind die Kosten dafür bisher weitgehend vom Steuerzahler aufgebracht und nicht in den Strompreis einkalkuliert und über den Verbrauch finanziert worden. Richtig ist auch, dass es sinnvoll ist, den benötigten Strom möglichst dezentral und verbrauchsnah zu erzeugen, denn schon formieren sich Initiativen, die sich ebenso gegen die neuen Stromtrassen wenden, wie gegen die Verspargelung der Landschaft.

Gerade in den Ballungszentren gibt es aber kaum noch eine Zone, die wirklich für diese neue Industrie geeignet ist. Die Bürger brauchen nämlich ihre Naherholung. Wenn man erst das Auto bemühen muss, um ins Grüne zu fahren, stellt sich die Energiewende auf den Kopf. Deshalb sollte die Planung von Windkraftanlagen in die Regionalplanung aufgenommen werden und es so möglich machen, dass Städte über ihre Grenzen hinweg gemeinsam Windkraftanlagen betreiben und damit ihre Förderpflicht ausreichend erfüllen.

In Ballungszentren bieten sich andere Techniken der dezentralen Stromerzeugung an. So stehen reichlich Dachflächen für Solaranlagen zur Verfügung und der Wärmebedarf könnte auch verstärkt durch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugt werden. Auch Brennstoffzellen liefern zunehmend Strom ins Netz. Es gibt also genügend andere Verfahren, mit denen Langenfeld bereits punkten kann.

Ich bin ein Westfale im Rheinland und was liegt da näher, den kulturellen Unterschied dieser Landschaften ins Gespräch zu bringen.

Vergleicht man das Münsterland mit dem Ballungszentrum, von dem Langenfeld umgeben ist, gewinnt der Ausdruck "Außenbereich" im Sinne der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG eine völlig neue Bedeutung. Ist der Begriff kleinräumig zu verwenden mit der Folge, dass innerhalb eines Ballungsgebietes jede Freifläche außerhalb der planungsrechtlich gestalteten Siedlungsfläche bereits für den Bau einer Windkraftanlage privilegiert ist, oder ist da nicht doch eher in Regionen zu denken?

Landwirtschaft im Münsterland zeichnet sich dadurch aus, dass die Höfe mitten in der Landschaft außerhalb der geschlossenen Siedlungsfläche gelegenen sind.

In einer solchen Landschaft mit offener Siedlungsstruktur und rein landwirtschaftlicher Nutzung lassen sich geeignete Standorte für Windkraftanlagen finden. Für die im Wesentlichen allein betroffenen Landwirte ist es das Zubrot, mit dem sie den Ertrag ihrer Betriebe steigern. Damit haben sie ganz persönlich einen finanziellen Ausgleich für die mit den Windkraftanlagen verbundenen Nachteile. Kompakte Siedlungsräume sind mehrere Kilometer entfernt.

Hier im Ballungszentrum der Rheinschiene ist die Hofstruktur eine völlig andere. Die wenigen noch vorhandenen Ackerflächen stehen kaum in einer unmittelbaren Verbindung zu einem von ihnen umschlossenen Bauernhof. Die Hofgebäude sind meistens in die Siedlungsfläche integriert und die Äcker grenzen nicht selten unmittelbar an die Wohnsiedlungen.

Hinzu kommt, dass für viele Landwirte im hiesigen Raum der Betrieb auf den durch die Ausdehnung der Siedlungsflächen immer kleiner werdenden Hofflächen nicht mehr rentabel war. Die Betriebe wurden eingestellt. Die verbliebenen Landwirte haben ihren Betrieb dadurch gestärkt, dass sie die zu den aufgegebenen Höfen gehörenden Restflächen für ihre Zwecke hinzugepachtet haben.

Wenn nun die Verpächter Lust auf höhere Erträge bekommen und Teile des Ackers an Investoren für die Errichtung von Windrädern verpachten wollen, ist das marktwirtschaftlich verständlich. Solches Handeln beeinträchtigt aber massiv die wirtschaftliche Grundlage der auf den gepachteten Flächen wirtschaftenden Bauern. Und beeinträchtigt werden die Anwohner der nahen Siedlungsgebiete, die keinerlei Vorteil aus diesen Geschäften erzielen, sondern nur die Nachteile eines unruhigen Horizonts ertragen müssen. Hier macht sich dann die ungute Praxis breit, dass die einen den Gewinn einstreichen und die anderen die Lasten zu tragen haben.

Im übrigen besteht zur Zeit keine Eile, den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung zu forcieren. Wir haben Strom im Überfluss.