Extremsommer 2018

So zockt die Stadt ihre Bürger ab

Im Laufe der Jahre habe ich meine Vorrichtungen zum Sammeln und speichern von Regenwasser systematisch ausgebaut, um damit meinen Garten zu bewässern. Ich habe auch seither kaum Frischwasser zapfen müssen, um eine Trockenzeit zu überbrücken.

Der Sommer 2018 hat das Sytem aber total überfordert, weil die allseits erlebte Trockenheit äußerst extrem war. Nach dem Motto "Gras ist ein Steppengewächs und verträgt auch Trockenheit" habe ich mich bei der Bewässerung unseres Gartens auf das dringend Notwendige beschränkt. Gleichwohl musste ich nach Erschöpfung meiner Vorräte reichlich Frischwasser in den Garten gießen.

Als dann absehbar war, dass das teuer werden wird, habe ich mich erstmals an die Stadt gewandt und gefragt, unter welchen Bedingungen - außerhalb der Satzungslage - eine Ermäßigung der Abwassergebühr möglich ist. Schon damals und jetzt nach meinem förmlichen Antrag bekam ich zur Antwort, dass eben die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld. vom 10.12.1980 eine Erstattung von Abwassergebühren, die auf das im Garten verbrauchte Frischwasser entfallen, ausschließlich über eine separate Uhr zu ermitteln sei:

"Der Nachweis hat durch eine Messeinrichtung zu erfolgen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten hat. Die Messeinrichtung (geeichte Wasseruhr) ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungs-unternehmens eingetragenes Installationsunternehmen in die Zuleitung zu der Wasserentnahmestelle, die keinen Ablauf zu öffentlichen Abwasseranlage bzw. zur Kläranlage haben darf, zu installieren. Der Wasserzähler muss verplombt sein und alle 6 Jahre geeicht werden."

Achtung! Der Link führt zu der bisher geltenden Fassung der Satzung. Nach meiner erfolgreichen Klage wird die Satzung jetzt geändert; vergleiche Satzungsänderung!

Diese aus dem Jahr 1980 stammende Satzung sah in ihrer Ursprungsfassung sogar noch vor, dass eine so gemessene Mindestmenge von der Erstattung ausgenommen war. Für gelegentlichen Frischwasserverbauch ist es völlig unwirtschaftlich, diesen Aufwand zu betreiben. Deshalb hatte ich mich von Anfang an auf das Sammeln von Regenwasser konzentriert.

Die Lage im Extremsommer 2018 ist nun aber eine völlig andere.

Anhand meiner monatlichen Aufzeichungen über alle Verbrauchsdaten konnte ich für das Jahr 2018 einen um 26 m³ erhöhten Wasserverbrauch ermitteln. Darauf entfällt eine Abwassergebühr in Höhe von 54,08 €. Meine Datenanalyse ist eindeutig. Gleichwohl beharrt die Stadt darauf, dass eine Erstattung nur auf der Grundlage eines besonderen Zählers möglich sei.

Wenn der Bürgermeister dazu aufgerufen hat, dass die Bürger doch bitte nicht nur an ihre eigenen Gärten, sondern auch an das Straßenbegleitgrün vor ihrer Haustüre denken sollten, so war das für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich hatte den Baum vor unserem Haus von Anfang an mit meinem Regenwasser versorgt, wenn ich den Vorgarten bewässern musste. - Eben auch im Normalsommer eines jeden Jahres!

Die schorffe Ablehnung der Stadt, mir bei diesem einmaligen Ereignis entgegen zu kommen, zeigt, dass ihr der Naturschutz nichts wert ist. Über Jahre habe ich städtisches Grün mit dem von mir gesammelten Regenwassser bewässert. Jetzt habe ich nach vielen Jahren erstmals Frischwasser zur Rettung der Natur in meinem Garten und vor der Tür benötigt. Und da stellt sich die Verwaltung hyperbürokratisch an und betreibt Abzocke. Sie vetraut darauf, dass der Widerspruchsbescheid nicht durch eine Klage angegriffen wird.

In der Tat habe ich keine Lust, mich jetzt auch noch mit dem Verwaltungsgericht herumzuschlagen. Ich habe der Stadt geschrieben:

Sie beweisen mit Ihren Einlassungen, dass Sie zwar Bürokratismus beherrschen, aber vom praktischen Leben keine Ahnung haben. Unabhängig von der Frage, ob ich noch die Zeit finde, eine Klage vor dem VG einzureichen, gebe ich Ihnen schon hiermit kund, dass ich es künftig nicht mehr als meine Bürgerpflicht ansehe, das Straßengrün vor meinem Hause zu wässern. Soll es doch vertrocknen, wenn Sie sich so unfreundlich dem Bürger gegenüber anstellen.

Übrigens; ich bin sicher nicht der einzige Bürger, der ausnahmsweise seinen Garten mit zusätzlichen Frischwassermengen versorgen musste. Jedenfalls kenne ich viele Bürger, die auch keinen Zwischenzähler besitzen und ihren Garten in der Regel ebenfalls mit gesammeltem Regenwasser versorgen. Und da könnte für die Stadt ob Ihrer Sturheit schnell eine Summe mindestens im vier- oder fünf-, wenn nicht gar im sechsstelligen Bereich zusammenkommen. Ist das gerecht?

21.03.2019

Nachtrag vom 16.06.2019:

Wenn es darum geht, den Immobilienhaien Ordnung beizubringen, nimmt es die Stadt nicht so genau mit der eigenen Satzung. Vergleiche hierzu: Stadt missachtet eigene Satzung.

Bei dieser Beliebigkeit, mit der Recht und Ordnung in der Langenfelder Verwaltung umgesetzt werden, ist der Bürger immer der Dumme; das erzeugt einfach nur Wut!


Zweierlei Maß beim Umweltschutz

Unter der Überschrift "Fischsterben: Feuerwehr füllt Graben an Wasserburg auf" berichtete kürzlich die Rheinische Post über eine besondere Rettungsaktion. Daraus ein Zitat, das mich stutzig gemacht hat:

"Wie viel Wasser sie in den Graben gefüllt haben, soll noch ausgerechnet werden. 'Aber es war sehr viel', sagt Feuerwehrsprecher Frank Noack. Das Wasser hat die Feuerwehr aus dem Hydrantennetz geholt."

Das also alles ohne Wasseruhr?!

Aber wenn ein umweltbewusster Bürger seinen Garten wässert, muss er zur Minderung seiner Kosten erst einmal gewaltige Investitionen vornehmen;
siehe oben!

Und wenn schon eine Zwischenuhr vorgeschrieben wird, warum muss die dann mit riesigem Aufwand von einem Installateur montiert werden, wo es doch preiswerte Uhren zur Selbstmontage am Zapfhahn gibt? Alles nicht sehr bürgerfreundlich.

Im übrigen gibt es im Steuer- und Abgabenrecht auch die Regel, dass Sachverhalte auch dann zu beachten sind, wenn Sie von dem Bürger glaubhaft dargestellt werden. Aber logisches Denken ist im Rathaus von Langenfeld wohl ein unbekannter Vorgang.

01.07.2020


12.08.2020 - Rheinische Post: "Betriebshof bittet um Hilfe beim Gießen"

Zitat aus dem Bericht:

"[ Steinbacher bittet ] wie schon bei vergleichbaren Hitzewellen der vergangenen Jahre 'alle Anlieger von städtischem Begleitgrün entlang der Straßen und Plätze, auch selbst zur Gießkanne oder zum Gartenschlauch zu greifen, um den Pflanzen das benötigte Wasser zu geben'."

Auch, wenn mir die Straßenbäume leid tun, so folge ich dem Aufruf nicht. Warum? Siehe oben und meine vergeblichen Versuche, die Stadt möge sich endlich um die Schmutzecken kümmern.


Klatsche für die Stadt

Nachdem sich im vorigen Jahr wieder ein hoher Wasserverbrauch für die Gartenpflege abzeichnete, hatte ich noch einmal mit der Stadt darüber verhandelt, ob der für die Messung des Gartenwassers geforderte Wasserzähler wirklich vom Installateur montiert werden muss. Es gibt in der Tat preiswerte Zähler im Baumarkt für die Selbstmontage. Wie jüngst der Presse zu entnehmen war, werden diese auch von unserer Nachbarstadt Leichlingen zugelassen. Darauf hat sich die Stadt Langenfeld aber nicht eingelassen; sie beharrte auf die Vorgaben ihrer Satzung.

Im Laufe des Jahres 2020 habe ich mir dann doch noch einen Zähler einbauen lassen und konnte so aus den Verbrauchswerten für den Rest des Jahres den Hauswasserverbrauch auf das Jahr umrechnen. Meinem Antrag, entsprechend dieser Rechnung den Mehrverbrauch für den Garten ganzjährig zu ermäßigen, wollte die Stadt auch im Widerspruchsverfahren nicht folgen. So kam es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Meine Klage ist erfolgreich!

Der Richter wies bereits zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass er meiner Umrechnung folgen könne. Nur meinem Begehren, daraufhin auch die Gebühren für die Jahre 2018 und 2019 wegen neuer Beweismittel ebenfalls noch zu korrigieren, wollte er nicht folgen. Es handele sich zwar grundsätzlich um die Anwendung der Abgabenordnung, die das aus meiner steuerfachlichen Sicht auch zugelassen hätte, aber einige der für das Steuerrecht geltenden Vorschriften seien doch nicht auf die städtischen Gebühren zu übertragen. Zur Klärung dieser rechtlichen Verfahrensschritte sei dann aber evtl. auch noch eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht erforderlich. Mehr beiläufig wies er aber auch darauf hin, dass einer Erstattung aus Billigkeitsgründen nichts entgegen stehe!

Zur Verwunderung der Vertreter der Stadt schlug er eine Kompromisslösung vor. Darauf waren die städtischen Beamten nicht vorbereitet; sie waren sich ihrer Sache offensichtlich viel zu sicher.

Es folgte nun eine intensive Erörterung der Satzungslage. Dabei stellte sich heraus, dass diese schlicht rechtswidrig ist, soweit - wie ich geltend gemacht hatte - bei Nutzung einer privaten Hauswasserversorgung, bei der das Haushaltswasser in den öffentlichen Kanal abgeführt wird, keine Messung der Abwassermenge zwingend vorgeschrieben ist, sondern geschätzt werden darf. Den Hinweis, dass entsprechende Anlagen im Stadtgebiet aber mit Zähler ausgestattet seien, wollte der Richter nicht gelten lassen, weil es eben an der Übereinstimmung von Praxis und Rechtslage mangele und somit ein Verstoß gegen Art. 3 GG zu meinem Nachteil vorliege. Die Satzung müsse zwingend nachgebessert werden, oder es könnten danach gar keine Gebühren erhoben werden.

Um einen weiteren filigranjuristischen Streit (evtl. noch vor dem OVG) zu vermeiden, haben wir uns darauf geeinigt, dass die Stadt nun meinem Begehren für das Jahr 2020 voll umfänglich entspricht. Wegen der zugleich vom Gericht festgestellten Mängel in der Satzung übernimmt die Stadt auch die Kosten des Gerichtsverfahren.

Fazit:

Es lässt sich festhalten, dass das Gebührenrecht der Städte dringend einer einheitlichen Regelung bedarf. Es kann doch nicht sein, dass Bürger-freundlichkeit von dem guten Willen der Verantwortlichen abhängt. Aus dem Steuerrecht bin ich gewohnt, über Lebenssachverhalte nach Gesetzeslage zu urteilen, und für die Anwendung des Steuerrechts gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise.

So verständig der Richter in dem Streitverfahren zu meinen Gunsten zu entscheiden bereit war, so ägerlich ist es, dass ein Streit um relativ geringe Beträge sich überhaupt soweit hat entwicklen müssen. Es gibt Erfahrungswerte über den Pro-Kopf-Verbrauch. Wenn ein Bürger gut begründet geltend macht, sein deutlich höherer Verbrauch sei dadurch beeinflusst worden, dass er (ausnahmsweise) reichlich Frischwasser für die Gartenbewässerung verbraucht habe, sollte das doch nach der Lebenserfahrung glaubhaft sein. Wenn ich bedenke, welche steuerrechtlichen Entscheidungen mit der Folge hoher steuerlicher Beträge über meinen Schreibtisch gelaufen sind, erscheint mir das Beharren der Stadt auf das Messen von Verbrauchsdaten äußerst spießig und weltfremd. Aber Deutschland war immer schon Spitzenklasse, wenn es um kleinliche Rechnerei geht. Warum kann der Gesetzgeber nicht dafür sorgen, dass gleiches Recht an allen Orten im Land gilt?

Beschämend ist auch das Verhalten der Kommunalaufsicht. Sowohl der Landrat als auch das Umweltministerium hatten sich auf meine Eingabe hin geweigert, für eine bürgerfreundliche Regelung einzutreten. Während beide einfach keinen Satzungsfehler finden wollten, toppte das Umweltministerium noch mit dieser Aussage:

"Der Einbau und die Eichung des Wasserzählers verusacht Kosten. Daher sollten Sie abwägen, welche der möglichen Vorgehensweisen für Sie die wirtschaftlichere ist: der Einbau eines Wasserzählers oder, in besonders trockenen Jahren, die Zahlung der Abwassergebühr."

Egal, für welche Lösung man sich als Bürger entscheidet, man zahlt jedenfalls - aus meiner Sicht unnötiger Weise - drauf. Entweder für den Handwerker oder an die Stadt. Dabei geht es doch allein um die Frage, in welchem Umfang man tatsächlich städtische Leistungen in Anspruch nimmt.

Wenn schon die Zufuhr von Frischwasser auch ein Maßstab sein kann für die Einleitung von Abwasser in den städtischen Kanal, so kann man doch immer noch fragen, welcher Aufwand betrieben werden muss, um die Abweichung von dieser Grundannahme zu widerlegen. Da sollten doch schlüssige Gegen-argumente ausreichen. Die Investition einer zusätzlichen Wasseruhr rechnet sich jedenfalls erst nach erheblichem Verbrauch von Frischwasser für den Garten. Man wird deshalb den Verdacht nicht los, dass es der Stadt allein darum geht, den Bürger abzuzocken.

Bei der jetzt vom Gericht der Stadt aufgezwungenen Satzungsänderung können die Stadtpolitiker beweisen, wessen Geistes Kind sie sind. Der Bürgermeister prahlt mit viel Verständnis für die Natur. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Und was ist mit der Einhaltung anderer Satzungen durch die Besitzer der Groß-immobilien? Werden auch sie endlich penibel angehalten, sich an Reinigungs-pflichten und Ordnung der Müllabfuhr zu halten?

Die jetzt notwendigen Entscheidungen der Stadt werde ich aufmerksam verfolgen.

04.05.2021 / 06.05.2021

PS: Inzwischen habe ich das Protokoll der mündlichen Verhandlung erhalten.


Satzungsänderung

In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist eine Änderung der "Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung" verhandelt worden. Ich habe versucht, die Sitzung per Online-Stream zu verfolgen. Leider klappte das aber nicht so, wie erhofft. Über weite Strecken war nur ein Standbild zu sehen und kein Ton zu hören. In kurzen Momenten wurde deutlich, dass die versammelten Ratsmitglieder Fragen zur Satzungsänderung hatten.

Inzwischen habe ich mir die Beratungsunterlagen in Ruhe angesehen. Zu der Satzungsänderung ist in der Vorlage vermerkt:

"Die Änderung des § 2 Abschnitt A Ziffer 2 und 5 sowie des § 4 der Gebührenatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld. in Anlehnung an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes von 08/2021 ist rechtlich erforderlich. Nähere Erläuterungen hierzu sind in der als Anlage 6 beigefügten Synopse aufgeführt.

Die Änderung betrifft nicht die Gebührenbedarfskalkulation und hat keine Auswirkung auf die Entwässerungsgebühren."

Die in der Begründung bezogene Anlage 6 mit den Erläuterungen ist auf der Homepage der Stadt nicht abrufbar! Ob sie den Ratsmitgliedern vorlag, vermag ich nicht nachzuvollziehen.

Hinter der harmlosen Begründung verbirgt sich die Klatsche, die das Verwaltungsgericht aufgrund meiner Klage der Stadt verpasst hat.

Es werden jetzt genau die Passagen geändert, die der Richter am 04.05.2021 in seiner ausführlichen Belehrung beanstandet hatte. Die Bezugnahme auf eine nach diesem Termin vom Städte- und Gemeindebund veröffentlichte Muster-satzung deutet darauf hin, dass meine Klage sehr weite Wellen geschlagen hat.

Ob die Ratsmitglieder begriffen haben, welcher Bürokratismus mit der Änderung verfestigt wird? Und das für Beträge, die für den Gesamthaushalt der Stadt völlig unbedeutend sind, dem einzelnen Bürger aber weh tun können! Lesen Sie bitte noch einmal mein Fazit nach der gewonnenen Klage.

24.11.2021


Noch ein Grund mehr, skeptisch zu sein!

18.05.2022 - Rheinische Post:
"Abwassergebühren in NRW zu hoch – das sind die Folgen"

Zitate aus dem Bericht:

"Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster in einem Musterverfahren entschieden. Die Folgen sind immens."

"Der 9. Senat des OVG bemängelte gleich mehrere Punkte im Fall Oer-Erkenschwick, sieht eine Mitschuld aber auch bei der Politik. Im entsprechenden Gesetz des Landes fehle es an konkreten Vorgaben, an denen sich die Kommunen orientierten könnten."

"'Abwassergebühren sind dazu da, die kommunale Abwasser-beseitigung sicherzustellen - und nicht, auf Kosten der Gebühren-zahler satte Gewinne abzuschöpfen', sagte Steinheuer [ vom Bund der Steuerzahler ]."

Die Gebührenkalkulation ist ein äußerst kompliziertes Verfahren. Als Normalbürger fehlt einem dazu das Wissen um Einzelheiten und Vergleichsdaten. Gut, dass jetzt das OVG - im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten - klare Vorgaben gemacht hat.

Dass aber auch in Langenfeld die Satzung nicht in Ordnung war, hat bereits mein Klageverfahren gezeigt. Um die jetzt vom OVG bei einigen Städten aufgedeckten Fehler hatte ich mich noch nicht einmal gekümmert.


19.05.2022 - Rheinische Post:
"Zu hohe Abwassergebühr – so gibt es Geld zurück"

Zitat aus dem Bericht:

"[ Sind die Abgabenbescheide bereits bestandskräftig, kann man eine juristische Hintertür zu nutzen. Die Bürger ] 'sollten einen Antrag bei der Kommune stellen, dass diese ihren bestandskräftigen, aber rechtsfehlerhaften Bescheid aufhebt. Dazu sollten die Bürger auf Paragraf 130 der Abgabenordnung in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 1 Nr. 3b) Kommunalabgabengesetz NRW verweisen, welcher die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte regelt', empfiehlt der Experte."

Die zitierten Normen finden Sie hier:

"§ 12 KAG"

"§ 130 AO"


25.05.2022 - RP-online: "Gericht kassiert gängige Verwaltungspraxis"

Die Rechtslage ist ziemich kompliziert; es gibt aber einen Lichtblick!

Zitat aus dem Bericht:

"Sehr viel eleganter wäre allerdings ein bürgerfreundlicher Ratsbeschluss, der die Überdeckung der vergangenen Jahre im Abwasserbereich – Schmutz- und Regenwassergebühren – in die Gebührenbescheide der kommenden Jahre einfließen lässt und die Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgleicht, wie es Paragraf 6 des Kommunalabgabengesetzes vorsieht"

Das wäre ein Vorschlag zur Güte! Aber angesichts der Gesamtumstände wäre es schon ehrlicher, die nach dem Urteit in der Vergangenheit überhöhten Abgaben zu erstatten. Dann merken es die Bürger sofort in der Tasche.


Hinhaltetaktik der Stadt hat Gründe

Mehrfach habe ich die Stadt per Mail aufgefordert, Auskunft über ihre Gebührenkalkulation zu geben. Als Antwort bekam ich immer wieder den Hinweis, man müsse die Rechtslage prüfen. Dann werde man mir antworten.

Auf meine Mail vom 10.06.2022

"... ich warte noch immer auf eine sachdienliche Antwort zu den angefragten Fakten! Ihre Prüfung von Rechtsfragen ist kein Grund, Sachauskünfte aufzuschieben. Die Zurückhaltung von Auskünften ist einfach nur ein unfreundlicher Akt. Typisch für die Langenfelder Verwaltung."

habe ich heute eine schriftliche Antwort per gelber Post erhalten. Danach sei die Gebührenkalkulation im Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar.

Es handelt sich dabei um den Sitzungskalender, auf den mich der Referatsleiter verwiesen hat. Nachdem ich mich dort durch die gesamte Tagesordnung der letzten Ratssitzung des vorigen Jahres gewühlt und die ZIP-Datei mit den entsprechenden Unterlagen heruntergeladen hatte, habe ich dann die Antwort auf meine Frage nach dem angewandten Zinssatz in einer der Anlagen gefunden.

Schon allein wegen dieser Umstände sträubten sich mir die Nackenhaare. Und als ich dann die Zahl gefunden hatte, war der Ärger endgültig.

Während das OVG einen Zinssatz von 2,42 % für angemessen hält, hat die Stadt mit satten 5,242 % (bislang sogar 5,42 %) gerechnet! Den weiteren Unterlagen ist zu entnehmen, dass die kalkulierten Zinsen mehr als 12 % der gesamten Kosten für die Schmutzwasserentsorgung ausmachen; bei dem getrennten System für das Niederschlagswasser beträgt der Zinsanteil an den gesamten Kosten sogar 25 % !!! Somit ist es schon ein beachtlicher Posten, den sich die Stadt da nach neuerer Rechtsprechnung unrechtmäßig in die Tasche gerechnet hat. Und jeder Bürger kann anhand seines Gebühren-bescheides ausrechnen, welcher Anteil auf ihn entfällt.

Klar, dass die Stadt angesichts solcher Zahlen erst einmal gemauert hat und auch auf hartnäckiges Nachhaken nur vage Hinweise gibt, wo ich die Daten finden kann. Während den Immobilienhaien rote Teppiche ausgerollt werden, werden die Bürger abgezockt; und hingehalten, wenn sie versuchen, der Stadt auf die Schliche zu kommen. Und die Presseorgane vor Ort schlafen vor sich hin; sie berichten allenfalls über das Schön-Wetter-Gesäusel des Bürgermeisters.

21.06.2022

PS: Aus der in den Beratungsunterlagen enthaltenen Gesamtkostenaufstellung habe ich inzwischen die Anteile für Zinsen und Abschreibungen heraus-gearbeitet. Diese Positionen waren wesentlicher Streitgegenstand beim OVG. Und in der Tat, angesichts ihrer Höhe, sollte einfach mehr Aufklärung angeboten werden. In Leserzuschriften bei RP-online war die Auffassung zu lesen, dass doch für den Kanalbau auch immer wieder Anliegerbeiträge erhoben worden sind. Es besteht also die berechtigte Frage, auf welcher Basis überhaupt Abschreibungen zu berechnen sind. Die Sorge, dass da den Bürgern etwas doppelt in Rechnung gestellt werden könnte, erscheint mir durchaus berechtigt. Dem müssen die Kommunen durch offensive Transparenz entgegen wirken.


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Gewerbesteuer - Noch eine Ungerechtigkeit


Zweifelhaftes Rechtsverständnis der Stadt Langenfeld

Jetzt habe ich einen Ablehnungsbescheid von der Stadt Langenfeld erhalten.

Bitte lesen Sie hier:

Dazu hier diese Links:

Weitere Infos zu dem Erfolg meiner Klage finden sie unter:
Klatsche für die Stadt

15.08.2022


Nach oben