Parteispenden

Entsprechen die Regeln zur Offenlegung noch aktuellen Bedürfnissen?

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Bereits in meiner persönlichen Vorstellung habe ich darauf hingewiesen, dass ich meine aktive Mitarbeit in der FDP eingestellt habe, nachdem ein Zusammenhang der Mehrwertsteuerabsenkung für Hotelbetriebe mit einer Großspende bekannt geworden war. Ich erinnere mich noch gut, dass damals seitens der FDP erhebliche Klimmzüge gemacht worden sind, den Eindruck der Käuflichkeit zu verwischen. Wie das Ergebnis der neuerlichen Bundestagswahl zeigt, war die Partei damit aber unglaubwürdig geworden.

In meinen lokalpolitischen Anmerkungen habe ich einige Ereignisse in Langenfeld kommentiert, die auch vor Ort durchaus Anlass bieten, einmal kritisch zu hinterfragen, ob die Entscheidungen der Politik durch finanzielle Zuwendungen beeinflusst werden.

Immer wieder auffällig ist der Einfluss weniger dominierender Bauunternehmen auf die Bauleitplanung von Kommunen. Beispiele aus Langenfeld: Vergabe eines Bauprojektes in der City und die Vernichtung eines Biotops durch den Bebauungsplan "Locher Wiesen". Auch der Einsatz der Mehrheitsfraktion für den Wunsch eines Hobbyfliegers, einen privaten Hubschrauberlandeplatz zu errichten und das als Wirtschaftsförderung zu verkaufen, ist auf breites Unverständnis gestoßen und hat das Ergebnis der Kommunalwahl erkennbar beeinflusst. Da wäre es doch sicher von Interesse, ob die von der Politik Umsorgten sich mit Spenden erkenntlich gezeigt hatten.

Als ehemaliger Schatzmeister des Ortsverbandes Langenfeld und des Kreisverbandes Mettmann der FDP sind mir die Regelungen des Parteiengesetzes vertraut. Auch kenne ich das aufwändige Verfahren zur Erstellung der konsolidierten Rechenschaftsberichte für die Gesamtpartei. Diese Gesamtberichte finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages. Die Berichte enthalten auch jeweils Übersichten über alle Spenden von mehr als 10.000 €. Nun betreffen diese Berichte naturgemäß nur zurückliegende Jahre. Aktuell sind dagegen die Angaben zu den Großspenden ab 50.000 €, weil die Parteien über deren Empfang unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages berichten müssen.

Bei der Suche nach Vorschlägen, die über die bisherigen Regeln hinaus eine weitergehende Offenlegungspflicht fordern, habe ich von "abgeordnetenwatch.de" folgenden Link erhalten: Transparenz-Check und Verhaltenskodex. Darin wird gefordert, bereits Spenden ab 1.000 € offen zu legen.

Auch ich meine, dass mehr Transparenz bei einem Betrag ab 1.000 € pro Jahr geboten erscheint. Eine Spende in dieser Größenordnung erreicht einen Orts- oder Kreisverband nicht alle Tage. Sie findet deshalb vor Ort außerordentliche Beachtung. Stellt sie doch das Mehrfache üblicher Jahresbeiträge normaler Mitglieder dar. Dazu der Hinweis, dass Mitglieder in der Regel Beiträge in Höhe von 5 Promille ihres Einkommens zahlen sollen. Die Einordnung in die gestaffelten Beitragsstufen erfolgt aufgrund einer Selbsteinschätzung, die nicht weiter überprüft wird.

Viele Spenden erbringen die in den Parteien aktiven Mitglieder, die als Mandatsträger Sonderbeiträge entrichten. Auch verzichten die in Parteigremien Aktiven (meistens) auf ihren Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen Kosten (Aufwandsspenden). Für solche Spenden kann es hingenommen werden, dass für sie weiterhin die derzeit gültige Grenze von 10.000 € beibehalten wird. Spiegeln sie doch nur den ohnehin bekannten Einsatz dieser Mitglieder.

Für die Frage der Beeinflussung des politischen Geschehens von außen sind aber die Spenden von Interesse, die den Parteien von einfachen Mitgliedern, deren Mitgliedschaft nicht öffentlich bekannt ist, oder eben von Nichtmitgliedern und Firmen zugewandt werden. Hier kommt in der Öffentlichkeit schnell der Verdacht auf, die politische Entscheidung diene eher einem Einzelinteresse als dem Gemeinwohl.

Um dem Vorwurf der Käuflichkeit vorzubeugen, sollte die Veröffentlichungs-pflicht wie vorstehend beschrieben deutlich verschärft werden. Was würde es zudem verschlagen, wenn die in den kommunalen Parlamenten vertretenen Parteien und freien Wählergemeinschaften sich verpflichten, unabhängig von der Veröffentlichung des konsolidierten Jahresberichts der Gesamtpartei ihren Teilbericht selbständig im Amtsblatt ihres Wirkungskreises oder im Internet zu veröffentlichen und so ihre finanzielle (Un-) Abhängigkeit offen zu legen? Und der Transparenz dienen würde es auch, alle sowieso im Geschäftsbericht zu veröffentlichenden Spenden unverzüglich nach ihrem Eingang bekannt zu machen.

28.06.2014


Petition an den Deutschen Bundestag

Ich hatte die vorstehenden Gedanken am 12.07.2014 auch per Mail an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herr Prof. Dr. Norbert Lammert, gerichtet mit der Bitte, eine entsprechende Initiative zu starten. Von seinem Büro sind meine Hinweise als Petition behandelt und an den Petitionsausschuss weitergeleitet worden.

Heute habe ich Nachricht vom Petitionsausschuss erhalten, dass zu der Thematik bereits mehrere Eingaben vorliegen. Meine Petition werde in die bereits eingeleitete Prüfung einbezogen und gemeinsam mit den anderen Eingaben beraten. Der Deutsche Bundestag wird zu den vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der mir auch mitgeteilt werden soll.

Das Ergebnis werde ich hier bekannt machen.

16.08.2014

Neuer Bericht der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG:

"Wie Großspender ihre Gaben an Parteien stückeln".

30.03.2015


Entscheidung des Petitionsausschusses

Über meine Vorschläge zur Änderung des Parteiengesetzes hat der Deutsche Bundestag jetzt in einem Sammelverfahren entschieden. Dabei ist er der Empfehlung des Ausschusses gefolgt, keine weitergehende Offenlegung von Parteispenden vorzuschreiben. Die Begründung des Petitionsausschusses für seine ablehnende Empfehlung finden Sie hier.

Es ist zwar arbeitsökonomisch sinnvoll, thematisch verwandte Petitionen gemeinsam zu beraten. Aber auch dabei sollte auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden. Das hat der Ausschuss abgelehnt. Damit ist mein Argument, dass eine Spende an den Ortsverband einer Partei schon bei einer Größe weit unter 10.000 € eine bedenkliche Beeinflussung der Politik auslösen kann, völlig untergegangen. Ich werde dazu die Vorsitzende noch einmal anmailen und um Erläuterung bitten, warum dieses Argument nicht bedacht worden ist.

10.10.2016


Neue Entscheidung des Petitonsausschusses in Sicht?

Die von mir erbetene Überprüfung der Petionsentscheidung steht nun an. Dazu hat mir die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses einen Zwischenbericht zukommen lassen. Insbesondere die diesem beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern schreit förmlich nach einer Replik.

Nachdem ich das darin angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden habe, stellt sich heraus, wie dilettantisch und irreführend das BMI argumentiert. Lesen Sie bitte hier meine Antwort!

Den vollständigen Wortlaut des maßgeblichen Urteils habe ich hier gefunden. Die entscheidenden Urteilspassagen können Sie im Abschnitt B IV nachlesen.

(Im Internetarchiv des BVerfG ist die Entscheidung leider nicht abrufbar.)

14.01.2017

Bearbeitungsstand meiner Petition:

Mit Schreiben vom 20.01.2017 teilt mir die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses mit, dass sie eine ergänzende Prüfung veranlasst habe!

Mit Schreiben vom 09.08.2017 - eingegangen bei mir am 14.08.2017 - teilt mir die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses nunmehr mit, dass "die Ermittlungen (...) inzwischen abgeschlossen werden (konnten)" und der Vorgang den Berichterstattern zugeleitet und im Petitionsausschuss beraten werde. Ob und welche Entscheidung da noch so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode zu erwarten ist, wird spannend.

Mit Schreiben vom 26.10.2017 - eingegangen bei mir am 03.11.2017 - teilt mir die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses mit, dass sich die parlamentarische Prüfung wegen Ablaufs der Wahlperiode verzögert habe und nun erst die neue Zusammensetzung des Petitionsausschusses abzugewartet werden müsse.

Es zeigt sich allein an der Dauer der Beratungen, dass die Parteivertreter es nicht sehr eilig haben, das Bedürfnis der Bürger nach Transparenz zügig zu erfüllen!

Mit Schreiben vom 22.03.2018 teilt mir die Geschäftsstelle des Petitions-ausschusses mit, dass sich der Vorgang nunmehr bei dem als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten befinde. Wer das ist, wird nicht mitgeteilt!

Mit Schreiben vom 27.06.2018 - Eingang bei mir am 06.07.2018 - habe ich jetzt einen ablehnenden Bescheid erhalten!

18.01.2017 - FAZ: "Regensburger SPD-Oberbürgermeister verhaftet"

Nach weiteren Berichten sollen die Spenden zunächst nicht aufgefallen sein, weil die gesamte Spendensumme in Beträge unter 10.000 € gestückelt und über Strohmänner überwiesen worden sein soll. Dazu:

Süddeutsche Zeitung: "Dringender Verdacht"

Zitat aus dem Bericht:

"Dem Stadtbau-Leiter legt die Staatsanwaltschaft zur Last, das komplizierte Spendensystem organisiert zu haben, um die Bestechung zu verschleiern. Dabei wurden die Zahlungen an Wolbergs Ortsverein in Kleinbeträge von jeweils 9900 Euro gestückelt und über Strohmänner ausbezahlt. So blieben die Beträge unter der Grenze von 10 000 Euro, ab der sie nach dem Parteiengesetz hätten veröffentlicht werden müssen. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als Beihilfe zur Bestechung."

Ein weiterer Beleg, dass die Spendentransparenz auf örtlicher Ebene - wie von mir in meiner Petition vorgeschlagen - deutlich verbessert werden muss.

Nachtrag vom September 2018:

"Prozess gegen Wolbergs "Strohmannsystem" in Regensburger Spendenskandal"

Nachtrag vom Juni 2020:

"Wolbergs-Urteil: Richter erkennt private Vorteile und kriminelle Energie"

Nachtrag vom Mai 2021:

"Regensburgs Ex-OB-Kandidat zu Geldstrafe verurteilt"

Nachträge vom November 2021:

"Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil gegen Wolbergs auf"
"CSU-Politiker Rieger wegen Erpressung verurteilt"

Nachtrag vom 04.01.2023:

"Nächste Runde in Regensburger Korruptionsaffäre"


08.02.2017 - Tageschau.de: "Bundestag muss transparenter werden"

Zitat aus dem Bericht:

"Die Rechenschaftsberichte würden lediglich einmal pro Jahr veröffentlicht und fassten die Einkünfte der Parteien nur grob zusammen."

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, es zeigt aber gleichwohl, dass immer mehr die Besorgnis Beachtung findet, dass die Parteien durch finanzielle Zuwendungen undemokratisch beeinflusst werden. Mit meiner Petition stehe ich also nicht allein.

PS: Mehr zu dem Urteil finden Sie auf der Internetseite der Kläger:
Bundestag muss abgeordnetenwatch.de interne Dokumente zu Parteispenden herausgeben


26.02.2018 - Tagesschau.de: "Parteispenden bleiben undurchsichtig"

Zitat aus dem Bericht:

"Der Europarat hat erneut die Parteienfinanzierung in Deutschland kritisiert. Ein Bericht des Antikorruptionsgremiums Greco sieht mangelnde Transparenz. Nach Ansicht der Experten setzt die Bundesrepublik seit Jahren wichtige Empfehlungen nicht um."

Transparenz ist offensichtlich nicht die Stärke der Parteien!
Siehe auch meine Petition!

Nachtrag vom 04.06.2019:

"Europarat kritisiert Parteispenden-Praxis"

Zitat aus dem Bericht:

"Deutschlands Umgang mit Korruptionsbekämpfung und Parteienspenden bleibe 'hinter europäischen Standards zurück' - zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Antikorruptionsgremiums Greco im Europarat. Das Gremium kritisiert insbesondere die geltenden Rechtsvorschriften in Deutschland und eine mangelnde Umsetzung der Reformempfehlungen, die der Europarat bereits 2009 erteilt hatte."


15.06.2018 - Die Welt:
"Bundestag beschließt Aufstockung der Parteienfinanzierung"

Zitat aus dem Bericht:

"Alle Oppositionsparteien – FDP, Linke, AfD und Grüne – kritisierten den Vorstoß heftig, unter anderem weil der gesamte Gesetzgebungsprozess keine zwei Wochen dauerte. Der Koalition wurde vorgeworfen, sie bringe ihren Gesetzentwurf im Hauruckverfahren durch das Parlament."

Über meine fast vier Jahre alte Petition für mehr Transparenz ist aber bisher nicht entschieden worden; das fördert Verdruss!

Hier finden Sie den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes. Kein Wort von mehr Transparenz bei den Spenden! Deshalb habe ich noch einmal eine Entscheidung angemahnt.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier. (Derzeit noch in der bisher geltenden Fassung.)


Bundestag will keine Transparenz bei Parteispenden

Ich habe heute eine Entscheidung des Bundestages über meine Petition für mehr Transparenz erhalten.

Die Begründung der Ablehnung ist eine Lachnummer. Sie geht völlig an meiner Argumentation vorbei und beruft sich dabei sogar noch auf das Urteil, in dem ausdrücklich dargelegt ist, dass sich - so wie ich argumentiere - der Einfluss einer Spende auf das Verhalten einer Partei nach ihrem Verhältnis zum Haushaltsvolumen der Untergliederung richten wird:

"Wortlaut und Sinn des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG lassen keinen Raum für die Annahme, der Gesetzgeber brauche bei der Abschätzung der Möglichkeiten politischer Einflußnahme durch Spenden lediglich die Gesamtpartei in den Blick zu nehmen. So wurde auch in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vor dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 21. November 1988 von den Sachverständigen mehrheitlich die Auffassung vertreten, daß der Einfluß von Spenden auf die Unabhängigkeit von Untergliederungen der Parteien, insbesondere der Kommunalebene, bei der Festsetzung der Publizitätsgrenze zu berücksichtigen sei (...). Soweit demgegenüber die Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 1968 (BVerfGE 24, 300 [356]) dahin verstanden werden konnte, daß nur die für die Politik einer Gesamtpartei erheblichen Spenden von Verfassungs wegen einer Veröffentlichungspflicht unterliegen, wird daran nicht festgehalten."

Den vollständigen Wortlaut des Urteils können Sie hier im Abschnitt B IV nachlesen. (Im Internetarchiv des BVerfG ist die Entscheidung leider nicht abrufbar.)

Mit diesem Argument der Parteienbeeinflussung auf lokaler Ebene will sich der BT offensichtlich nicht beschäftigen! Da bleibt wohl nur der Klageweg, endlich mehr Transparenz zu erreichen. Die Blockade des BT liegt voll auf der Linie, gegen die auch die lobenswerte Initiative abgeordnetenwatch.de vorgeht.

06.07.2018


Klage auf Auskunftserteilung

Die CDU Langenfeld wirft Nebelkerzen

Da der Bundestag mehr Tranzparenz bei den Parteispenden verweigert (siehe vorstehende Ausführungen), bleibt eben nur noch, dieses Recht vor den Gerichten zu erstreiten. Dazu hatte ich zunächst den Stadtverband Langenfeld aufgefordert, mir Auskunft über die in den letzten 10 Jahren empfangenen Spenden zu erteilen. Als Antwort erhielt ich dann von der Kreisgeschäftsführerin den allgemeinen Hinweis auf die Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages. Die Bekanntgabe weiterer Spenderdaten sei nicht erlaubt.

Nach umfangreichem Bemühen meiner Rechtsanwältin, welcher Klageweg mir bleibt, haben wir zunächst Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dies hat sie - entgegen erster Auskünfte - an das Amtsgericht Langenfeld verwiesen. Dort ist sie inzwischen verhandelt worden. Das Urteil steht noch aus. Es lässt sich aber schon jetzt folgendes feststellen:

  • Die CDU wirft mit Nebelkerzen, um sich vor einer Beantwortung der Kernfrage zu drücken.
  • Sie behauptet, dass der Stadtverband Langenfeld keine Passivlegitimation besitze, um verklagt zu werden.
  • Die unterste rechtliche Instanz der Partei sei der Kreisverband.
  • Dort würden auch allein die Konten geführt.
  • Nur dort sei auch das Wissen über die Zuwendungen der Spender vorhanden.
  • Der Richter ist auf diese Argumentation "begeistert" eingegangen, um so unsere Klage als unzulässig zurückweisen zu können.
  • Auf die Frage, ob er bereit wäre, dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfasssungsmäßigkeit der Transparenzgrenze vorzulegen, reagierte er mit ersichtlich großem Unwillen.
  • Die von der CDU geworfenen Nebelkerzen, sind von ihm begierig weiter angefeuert worden, um sich vor einer rechtsgeschichtlich interessanten Arbeit zu drücken.
  • Dabei kann der § 3 PartG in der Tat zu weiteren Fragen führen.
  • Es wäre aber im Interesse umfassender Transparenz zuträglicher gewesen, dann eben auch die Frage der Passivlegitimation in eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht aufzunehmen, statt diese Unklarheiten dazu zu benutzen, sich Arbeit vom Hals zu schaffen.
  • Dass der Richter von vorn herein lediglich 15 Minuten für die Verhandlung angesetzt hatte, ließ schon ahnen, dass von ihm kein Beitrag zur Klärung tiefgreifender Rechtsfragen zu erwarten war.
  • In meiner langen beruflichen Praxis auf verschiedenen Verwaltungs-ebenen habe ich nie so unqualifizierte Diskussionsbeiträge erlebt.

Ich habe in der Sitzung noch einmal klar gemacht, dass ich eine Auskunft von dem Stadtverband der CDU erwarte und es nicht meine Aufgabe ist, die inneren Strukturen der CDU zu durchleuchten, wer denn dafür zuständig ist. Alle Parteien agieren vor Ort durch ihre lokalen Sprecher, so auch die CDU mit ihren diversen Vorständen von Stadt- und Ortsverbänden. Diese sind im Blick der Bürger verantwortliche Ansprechpartner. Wenn sie das nicht sein wollen, sollten sich diese Verbände auflösen. Sie haben offensichtlich nach eigenem Verständnis der CDU keinerlei "Legitimation"!

08.02.2019

Nachtrag vom 23.03.2019:

Inzwischen liegt das Urteil schriftlich vor. Dabei erkennt der Richter an, dass der beklagte Stadtverband parteifähig im Sinne der ZPO ist. Damit ist die von der CDU behauptete Nichtzulässigkeit der Klage vom Tisch.

Die Klage wird allerdings als unbegründet zurückgewiesen, weil sich angeblich aus dem von mir zitierten Urteil kein Individualanspruch auf Auskunft ableiten lasse. Seine Einlassungen zu dem Urteil des BVerfG sind dürftig.

Zur Zeit bereiten wir die fristgerechte Berufung vor.

Nachtrag vom 17.07.2019:

Inzwischen ist auf unsere Berufung auch eine Stellungnahme eingegangen. An der Taktik der Gegenseite, mit Nebelkerzen zu werfen, hat sich nichts geändert. Vergl. oben Dafür ist aber immerhin vom Berufungsgericht ein Verhandlungstermin auf den 26.09.2019 angesetzt worden.

Aufgrund eines Beitrages im Magazin des Vereins Mehr Demokratie e.V. habe ich inzwischen Kontakt zu Prof. Dr. Hermann K. Heußner, Hochschule Osnabrück, knüpfen können, der mich auf eine interessante Arbeit aufmerksam gemacht hat. In einem Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat sein Institut zur Frage der "Offenlegungsbestimmungen, Spenden- und Ausgabenbegrenzungen in der direkten Demokratie" auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die Finanzierung von Volksabstimmungen transparent zu machen. Dabei wird auch auf die derzeitige Regelung des Parteiengesetzes verwiesen und es kommen Stimmen zu Wort, die ebenfalls unter Hinweis auf das von mir zitierte Urteil des BVerfG eine Verschärfung der Transparenzregeln fordern.


Berufungsverhandlung

Wie schon einer Meldung in der Rheinischen Post zu entnehmen war, hat mein Prozess gegen den CDU-Stadtverband mediales Interesse geweckt. Im Vorfeld des heutigen Verhandlungstages war ich auch schon vom WDR kontaktiert worden.

Die Kammer des Gerichts hat mit voller Besetzung getagt und allein schon dadurch deutlich gemacht, dass sie meine Rechtsauffassung ernst nimmt. Entsprechend ernst wurden die prozessualen Möglichkeiten beleuchtet. Von den Nebelkerzen, die die Gegenseite noch in der ersten Instanz erfolgreich werfen konnte, war nun keine Rede mehr.

Der Vorsitzende der Kammer hatte aber das Problem, ob die Kammer meine verfassungsrechtliche Argumentation (dazu noch einmal der Hinweis auf mein Schreiben vom 14.01.2017 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages!) für so gewichtig hält, dass sie selbst einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fasst, oder meine Klage abweist mit der Folge, dass ich den Schritt zum BVerfG selbst gehen muss.

Nach der Sitzung bin ich vom WDR (Fernsehen und Hörfunk) interviewt worden. Der WDR 2 Hörfunk hat bereits berichtet

Auch die TV-Berichte sind wie angekündigt gesendet worden. Am Ende wurde darauf hingewiesen, dass das Gericht meine Klage abgewiesen habe.

Ich hatte eigentlich bis zum Schluss die Hoffnung gehabt, dass das Gericht selbst eine Vorlage an das BVerfG schreibt und dafür die Entscheidung aussetzt. So bürgerfreundlich wollten die Richter dann doch wohl nicht sein. Die Abmoderation der Lokalzeit Wuppertal zu dem Fernsehbericht lautete aber mit Blick auf meine Ausdauer: "Fortsetzung folgt." Und das sage ich hiermit schon einmal zu.

Fernsehberichte:
WDR - Lokalzeit Düsseldorf
WDR - Lokalzeit Wuppertal

26.09.2019 / 27.09.2019

PS: Jetzt auch Bericht auf Twitter

Auch die Rheinische Post berichtet inzwischen:
"CDU muss kleinere Spenden nicht offenlegen"

Ein Bericht, der nach einem kurzen Telefonanruf bei mir ohne tiefgreifende Ausführungen erkennbar als Pflichtübung unter Zeitdruck geschrieben worden ist. Dabei hatte ich nicht nur auf die anfangs dieser Seite beschriebenen Vorgänge, sondern auch auf die Ungereimtheiten rund um die Baugenehmigung für ein Miethaus an der Brunnenstraße hingewiesen.


27.09.2019 - Rheinische Post:
"Welche Partei die meisten Großspenden bekommt – und von wem"

Zitat aus dem Bericht:

"(...) Auch mit geringeren Beträgen kann man Einfluss geltend machen“, sagt von Arnim.

Passt doch zu meiner Klage!


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Transparenz politischer Beratungen
Kommunale Selbstverwaltung


Berufungsurteil des Landgerichts Düsseldorf

Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in schriftlicher Form an meine Anwälte zugestellt worden. Hier können Sie es in vollem Wortlaut lesen.

Wie schon in der Verhandlung deutlich geworden ist, hat sich die Kammer durchaus mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung meiner Klage beschäftigt. Es hat aber völlig übersehen, dass es sich bei dem Verfahren, das zum Urteil vom 09.04.1992 geführt hat, um ein Normenkontrollverfahren gegen die Verdoppelung der zuvor geltenden Transparenzgrenzen gehandelt hat. Diese war in dem Verfahren angegriffen worden und nur darüber konnte damals entschieden werden.

Wenn aber in diesem Verfahren trotz der eingeschränkten Fragestellung umfassend darauf eingegangen wird, dass auch mit wesentlich kleineren Spenden die Politik vor Ort beeinflusst werden kann, ist das doch als Einladung zu verstehen, auch einmal das Verhalten innerhalb der Gliederungen zu untersuchen. Vergl. hierzu meine Stellungnahme vom 14.01.2017. Obwohl diese Stellungnahme der Kammer vorlag und von mir audrücklich darauf verwiesen wurde, meint das Gericht keine Unvereinbarkeit der derzeitigen Gesetzeslage mit dem Grundgesetz feststellen zu können. Eine solche Wortspielerei mit den Begriffen "Zweifel" und "Überzeugung" hat schon etwas von Rechtsverweigerung.

So sind auch die Ausführungen über "(allgemeine) Offenlegung" und "Individualanspruch einzelner Bürger" lediglich als Ablenkung von der Frage zu sehen, die von mir in den Raum gestellt worden ist: Wie kann man vor Ort Entscheidungen - insbesondere der Mehrheitsfraktion - dahingehend überprüfen, ob sie durch Spenden Interessierter beeinflusst worden sind?

Gerade meine umfassende Dokumentation rund um die Machenschaften bei der Baugenehmigung für ein Miethaus sowie meine ständigen, aber erfolglosen Bemühungen, die daraus für mich erwachsenen Beeinträchtigungen zu beseitigen, machen doch deutlich, dass in dieser Sache eine Rücksichtnahme auf Große Player der Immobilienbranche stattfindet, die mit sachlichen Argumenten nicht mehr nachzuvollziehen ist. Wenn selbst die Kommunalaufsicht sich weigert, die Vorgänge zu prüfen, liegt doch der Verdacht einer handfesten Korruption auf dem Tisch. Diese kann man nur aufklären, wenn man nachprüfen kann, ob und welche Spenden unterhalb der bisher gültigen Publikationsgrenze geflossen sind. Vergl. dazu den Fall Regensburg.

Als Spitzfindigkeit ist auch anzusehen, dass mit der Klage nicht vorgetragen worden wäre, dass der Kreisverband - als Buchungsstelle für den Stadtverband - die Aufstellung für den Stadtverband hätte erstellen müssen. Diese Ausführungen sind völlig weltfremd. Bereits in dem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Langenfeld hatte die CDU eingeräumt, dass die Untergliederungen über Unterkonten verfügen. Als Bürger, der Licht in das Dunkel der Spendenpraxis bringen will, muss ich mich nicht auch noch mit den Strukturen einer Partei und der Verantwortlichkeit und den Möglichkeiten der einzelnen Funktionsträger beschäftigen. Maßgebliche Ansprechpartner sind die vor Ort agierenden Personen, die mit der jeweiligen Funktion in der Öffentlichkeit sichtbar sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Mein Düsseldorfer Anwalt hat sich inzwischen mit einer für Verfassungsfragen fachlich besonders geeigneten Kanzlei in Verbindung gesetzt. Diese wird nun meine Chancen auf Erfolg einer Verfassungsbeschwerde prüfen und diese dann auch einlegen. Die einzuhaltenden Fristen sind notiert und werden beachtet.

18.10.2019


Verfassungsbeschwerde eingelegt

Inzwischen hat Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Eisele von der Anwaltskanzlei Zuck in Stuttgart für mich Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich unmittelbar gegen:

  • Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 28.02.2019, Az.: 18 C 155/18
  • Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.09.2019, Az.: 19 S 42/19

und mittelbar gegen § 25 Abs. 3 PartG.

Begründet ist die Verfassungsbeschwerde mit dem

  • Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG (Wahlfreiheit)
  • Verstoß gegen das Recht des Bürgers auf (gleiche) Teilhabe an der politischen Willensbildung
  • Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Recht auf Information)

Dazu werden umfassende Ausführungen gemacht, die noch weit über meine Stellungnahme vom 14.01.2017 hinausgehen.

Fazit der Begründung:

AG Langenfeld und LG Düsseldorf hätten (...) zumindest unter-suchen müssen, ob die hohe Publizitätsschwelle für Parteispenden auf kommunaler Ebene nicht dazu führt, dass der Bf. gegenüber finanzkräftigen Mitbürgern der Stadt Langenfeld in seinem Recht auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung auf lokaler Ebene benachteiligt wird. Besteht doch bei hohen Publizitätsgrenzen auf lokaler Ebene die Gefahr, dass ein finanzkräftiger Mitbürger um seinen erheblichen Einfluss auf bestimmte politische Entschei-dungen auf kommunaler Ebene weiß bzw. diesen mit Hilfe des Gesetzgebers verschleiern kann, während der Bf. darüber im Dunkeln gelassen wird und gerade nicht weiß, dass seine Stimme hier beim Prozess der politischen Willensbildung womöglich weniger Gewicht hat. (...)

Anschließend hätten AG Langenfeld und LG Düsseldorf der Frage nachgehen müssen, ab welchem Spendenbetrag diese Gefahr der unterschiedlichen Teilhabe am Prozess der politischen Willens-bildung unter denselben Einwohnern einer Gemeinde nicht mehr besteht. Doch auch die Ausführungen zur Publizitätsgrenze sind wenig überzeugend und berücksichtigen gerade nicht, dass – auch nach der Rechtsprechung des BVerfG - für nachgeordnete Organisationsstufen und kleine Parteien auch kleinere Beträge wesentlich sein können und nach einer von § 25 Abs. 3 Satz 1 PartG abweichenden realitätsgerechten Festlegung der Erheblichkeits-schwelle verlangen. (...) Zumal die Verfassungsmäßigkeit von § 25 Abs. 3 Satz 1 PartG ohnehin umstritten ist. (...)

Die Kritik setzt vor allem daran an, dass die Rechenschaftspflicht nach der Verfassung einschränkungslos ist und, da explizit in der Verfassung statuiert, den zentralen Grundsatz darstellt. Wenn schon wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Stichwort „Erheblichkeit") eine teleologische Reduktion geboten ist, so erscheine es in der Tat zu weitgehend, die unbeschränkte verfassungsrechtliche Aussage bis zu einem Betrag von € 10.000,00 zu reduzieren, denn dieser liege weit über dem, was ein vom BVerfG auch sonst in Bezug genommener Durchschnittsverdiener pro Jahr einer Partei zukommen lassen kann (...).

Wenn dann das LG Düsseldorf den Ausgangsstreit nicht für den richtigen Ort hält, um sich überhaupt darüber Gedanken zu machen, so führt dies ebenfalls zwangsläufig zu einer Verkennung des Gehalts des Grundrechts des Bf. auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung.

Gerade dieser letzte Hinweis bündelt noch einmal die Tatsache, dass der von der Ratsmehrheit bedingungslos getragene Bürgermeister die von mir auf vielfältige Weise vorgebrachte Kritik einfach an sich abprallen lässt und nicht bereit ist, ihr sachgerecht abzuhelfen. Der Verdacht, dass da "andere Mächte" im Spiel sind, die sich mit saftigen Spenden knapp unter der geltenden Publizitätsgrenze Geltung verschaffen, liegt schon lange auf der Hand. Lesen Sie dazu bitte die grundsätzlichen Überlegungen am Beginn dieser Seite und folgen Sie den Links, auch denen im Inhaltsverzeichnis zur Lokalpolitik.

Ich vertraue jetzt auf eine sachgerechte Entscheidung des BVerfG.

18.11.2019

PS: Weiterer Bericht auf Twitter


Meine Verfassungsbeschwerde hat folgendes Aktenzeichen erhalten:
2 BvR 2040/19


Verfassungsbeschwerde nicht angenommen!

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einer einsamen Kammerentscheidung beschlossen, meine Verfassungsbeschwerde für mehr Tranzparenz bei den Parteispenden, nicht zur Entscheidung anzunehmen. Damit hatte ich nicht gerechnet. Auch mein Anwalt ist bitter enttäuscht.

Lesen Sie zu meiner Verfassungsbeschwerde diese Seite bitte von Anfang an.

Schaut man sich die Besetzung der Kammer an, fällt der Blick sofort auf den Richter Müller. Bei ihm handelt es sich um den ehemaligen CDU-Minister-präsidenten des Saarlandes. Damit besteht - mangels irgend einer sach-gerechten Begründung - der böse Verdacht, dass es der Kammer daran gelegen ist, bloß nicht für Transparenz bei den Parteispenden zu sorgen.

Wenn - wie in meiner Stellungnahme zu dem Urteil des BVerfG vom 09.04.1992 dargelegt - es einmal diese Entscheidung gegeben hat, die als Einladung für meine Beschwerde zu verstehen war, nun aber mein Vorstoß nicht angenommen wird, ist das für mich äußerst bitter. Es spricht aber für die in jüngster Zeit vertretene Meinung, dass das BVerfG immer stärker (partei-) politisch geprägt wird. So ja auch die Berichte und Kommentare zur Neubesetzung des Präsidentensessels.

Wissenschaftlich objektive Entscheidungen sind nach dieser Erfahrung wohl nicht mehr zu erwarten!

Auch sei hier noch einmal an meine Anmerkungen zur Kommunalen Selbstverwaltung erinnert. Mit der Entscheidung der 3. Kammer zeigt das höchste deutsche Gericht wenig Respekt vor dem Interesse der Bürger an einer korrupionsfreien Politik. Mit der nun weiter geschüzten Intransparenz der Parteispenden wird auf kommunaler Ebene eine Situation verfestigt, die der in der breiten Bevölkerung schon lange vertretenen Meinung von der Korruption der Parteien neuen Auftrieb verleiht.

Schade um meinen Versuch, das zu ändern!

Mit der Kommunalwahl 2020 haben die Bürger in NRW jetzt die Chance, verfestigte absolute Mehrheiten aufzubrechen zu gunsten von mehr demokratischer Diskussion. Hoffentlich wird diese Chance auch von den Bürgern wahrgenommen. Die Entscheidung der 3. Kammer sollte dazu ein Ansporn sein.

24.06.2020

PS: Jetzt auch Bericht auf Twitter


Die Arroganz der Richter

Ich habe zwischenzeitlich schon zweimal das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Kammerentscheidung zu begründen. Ich halte es nämlich für mein Recht zu wissen, welche Gründe das Gericht bewogen haben, sich nicht meiner gut durchdachten Klage anzuschließen.

Manchmal gibt es die "Duplizität der Ereignisse"!

Unter der Überschrift "Reporter müssen draußen bleiben" berichtet die Süddeutsche Zeitung heute über die Arroganz der Gerichte im Umgang mit den Gerichtsreportern.

Zitate aus dem Bericht:

"Mit ihrer Berichterstattung sollen die Medien die drei Gewalten kontrollieren - auch die Justiz. Doch immer häufiger behindern Richter Journalisten bei der Arbeit."

"Beim Prozessauftakt vor zwei Monaten standen die ersten Kollegen um 21 Uhr an - am Abend zuvor. Sie harrten die ganze Nacht auf dem Bürgersteig aus, im Nieselregen. Nicht, um das neueste iPhone zu ergattern oder ein Ticket fürs Rammstein-Konzert. Sie wollten nur eins: Ihre vom Grundgesetz garantierte Aufgabe erfüllen und ihren Lesern, Hörern und Zuschauern vom Prozess berichten."

"Was der ersten und zweiten Gewalt selbstverständlich erscheint, hält die dritte Gewalt, die Justiz, oft für verzichtbar. Dabei müssen auch ihre Entscheidungen von den Bürgern verstanden und akzeptiert werden, auch ihr tut ein kritischer Blick von außen gut - doch viele Juristen sind überzeugt, dass sie das nicht brauchen. Mehr noch: Dass die Welt ein besserer Ort wäre, würde sie nur aus Juristen bestehen."

"Man muss wissen, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, wie Gerichte Prozessbeobachter behandeln. Jede oder jeder Vorsitzende einer Kammer der 115 Landgerichte in Deutschland kann selbst regeln, wie er oder sie es mit der Presse hält, genauso jeder Senat eines der 24 Oberlandesgerichte. Der Vorsitzende Richter hat die Sitzungsgewalt. Und wegen der richterlichen Unabhängigkeit kann ihm auch keiner reinreden."

"In Deutschland gilt der eherne Grundsatz, dass Prozesse öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll geheime Absprachen verhindern, Willkür- oder Gefälligkeitsurteile unmöglich machen. Die Bürger sollen jederzeit sehen können, wie ihre Justiz arbeitet, wie sie in ihrem Namen urteilt: im Namen des Volkes. Da nicht sehr viele Menschen die Zeit haben, über Wochen und Monate in Gerichtsverhandlungen zu sitzen, haben diese Aufgabe Justizkorrespondenten und Gerichtsreporterinnen übernommen. Sie sind Auge und Ohr des Volkes."

"Politiker wollen die Bürger erreichen. Gerichten scheint der Souverän oft schnurz."

Nach vielen Beispielen dieses Fazit:

"All das zeigt, wie unverhältnismäßig oder sogar willkürlich jedes Gericht (...) im Saal durchsetzt, was ihm (...) gefällt. Je nachdem, ob Artikel 5 [ GG ] gerade stört oder nicht."

Zum Schluss auch etwas Positives:

"Gerichtssprecher Wolfgang Ehm sagt: 'Es gehört doch zum modernen Arbeiten dazu, dass Sie live berichten.' Ein Satz, den man als Gerichtsreporterin fast ungläubig hört."

Obwohl es in dem Bericht vorrangig um die Rolle der Presse als "vierte Gewalt" geht, so passt er doch zu meinen Erfahrungen mit dem Bundesverfassungs-gericht. Auch ich musste jetzt erleben, dass die Kammer als "Vorprüfungsstelle" selbstherrlich entscheidet - trotz umfassender Begründung meiner Verfassungs-beschwerde.

Ich habe in keiner Weise die Möglichkeit, Einblick in deren Gedankengänge zu nehmen. Wo bleibt da mein Recht auf Information gem. Art. 5 GG?

In meinem jüngsten Schreiben habe ich das BVerfG zusätzlich aufgefordert, die Kammer solle über ihren Schatten springen, die Entscheidung vom 15. Juni 2020 aufheben und meine Verfassungsbeschwerde endlich allen Richtern des Senats zur Entscheidung vorlegen. Dann müssen die Gründe einer Entscheidung offen gelegt werden!

15.08.2020


Neue Forderungen nach mehr Transparenz

Durch eine Meldung in den heutigen Frühnachrichten habe ich jetzt diese Forderung gefunden:

"Transparency Deutschland legt Eckpunkte für Politikfinanzierungsbericht vor".

Zitate:

"Derzeit fließen Parteispenden zu häufig an den gesetzlichen Offenlegungspflichten vorbei und die Parteien nutzen vorhandene Gesetzeslücken aus."

"[ Es ist ] nicht nachvollziehbar, warum Spenden erst ab 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auftauchen – und dass, sofern sie unter 50.000 Euro bleiben, erst eineinhalb Jahre später."

"Daher sollte die Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden auf 2.000 Euro gesenkt werden, um eine Stückelung von Spenden zu verhindern."

Auch die Süddeutsche Zeitung berichet bereits: "Wie korrupt ist Deutschland?"

Auf dieser Seite können Sie nachlesen, wie ich in diesem Sinne gekämpft habe. Aber das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, über meine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden. Die Richter einer Kammer des zuständigen Senats haben es ohne jede Begründung abgelehnt, überhaupt darüber zu verhandeln!

Wenn jetzt wieder von einer für mehr Transparenz und gegen Korruption in der Politik eintretende Organisation neue Regeln für die Offenlegung von Parteispenden fordert, liege ich doch mit meinen Vorstellungen nicht völlig daneben! Und das Bundesverfassungsgericht hatte es nicht für notwendig erachtet, sich mit meinen Argumenten zu beschäftigen? Ist das Gericht - zumindest die mit einem ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten besetzte Kammer, die über meine Verfassungsbeschwerde entschieden hat - etwa selbst Teil des von Transparencay International beklagten Systems?

28.01.2021


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Korruption in deutschen Amtsstuben?
Entscheiden deutsche Gerichte noch gerecht?
Gemeinnützigkeit von Vereinen
Eine Übersicht über die Großspenden an die Parteien finden Sie hier:
Parteienspenden über 50.000 € (ab 1. Juli 2002)


Wieder ein Reformversuch gescheitert

24.05.2021 - Süddeutsche Zeitung:
"Mehr Transparenz bei Parteispenden? Daraus wird erst mal nichts"

Zitate aus dem Bericht:

"Der Plan war ehrgeizig, die Maskenaffäre in der Union im März hatte einiges ins Rollen gebracht."

"Diskutiert wurde, den Betrag pro Spender und Jahr auf 100 000 Euro zu begrenzen. Schon bei Zahlungen von 2000 Euro an sollte offengelegt werden, wer da so großzügig ist. Verdecktes Sponsoring sollte ein Ende haben."

"Die Bestürzung über das vorläufige Scheitern ist groß, gerade auch in der Opposition. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte der SZ: 'Bei strengeren Regeln der Parteienfinanzierung mauert jetzt die CDU/CSU. Sie verhindert, dass wenigstens bei Veröffentlichungspflichten und Sponsoring noch kurzfristig striktere Regeln auf den Weg gebracht werden.' "

Dass eine endlich angedachte Reform an der CDU/CSU scheitert, ist kein Wunder. Da erinnere ich doch einfach an meine Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht!


Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite des Rechercheverbundes CORRECTIV über zur Zeit laufende Aktivitäten:
Geheime Spenden an die Politik
Dazu eine ganz neue
Datenbank über Auskünfte zu lokalen Spenden


Bundesverfassungsgericht auf Irrwegen?

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zur Erhöhung der Rundfunkgebühren gefällt. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier:

"Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden
zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag"
.

Mir war das Veranlassung, diese Stellungnahme zu formulieren:

Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Es kann doch nicht sein, dass sich Institutionen mit Geld vollsaugen können, ohne dass dem Bürger ein Mitsprache- oder Kontrollrecht eingeräumt wird!

05.08.2021


Ein Nachtrag

01.03.2021 - Süddeutsche Zeitung: "Viel Kritik an Jens Spahn - und ein Lob"

Zitate aus dem Bericht:

"Der Gesundheitsminister hatte im vergangenen Oktober an einem Abendessen mit Parteispendern teilgenommen - einen Tag vor seinem positiven Corona-Test und nachdem er am Morgen des selben Tages noch vor der Ansteckungsgefahr durch Geselligkeit im Privaten gewarnt hatte. Hinzu kommt, dass die Spender bei jenem Essen in Leipzig offenbar dazu aufgefordert wurden, 9.999 Euro für Spahns Bundestagswahlkampf zu spenden - erst bei Spenden von 10.000 Euro an müssen Parteien den Namen des jeweiligen Gönners nennen."

Weil Jens Spahn - wie ich - Mitglied im Kolpingwerk - einem katholischen Sozialverand - ist, hatte ich ihn unter Hinweis auf unsere gemeinsamen Wurzeln angeschrieben und Kitik an seinem Verhalten geübt. Daraufhin wurde ich von unserer Bundesvorsitzenden angefeindet. Ich solle ihn doch nicht kritisieren, sondern loben. Die Spendenpraxis sei zulässig und im übrigen führe er doch ein prima Corona-Management.

Nachdem nun aber die Corona-Zahlen explodieren und die Schuld eindeutig bei der Politik zu suchen ist, mache ich hiermit öffentlich, was ich von Jens Spahn halte. Und die Spitze des Kolpingwerkes muss sich überlegen, ob sie ihm immer noch die Stange hält. An der Basis wird meine Kritik jedenfalls geteilt.

Vergl. Die vierte Welle und die Schuld der Politik


Freibrief für Parteispenden

Jetzt ist auch der Verein "Abgeordnetenwatch.de", der sich um Transparenz politischer Entscheidungsprozesse bemüht, vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Vergleiche dazu den Bericht auf seiner Internetseite: "Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de ab"

In meiner Verfassungsbeschwerde ging es um die vielen kleinen Spenden im kommunalen Bereich, die nicht namentlich bekannt zu machen sind. Wenn jetzt auch hinsichtlich aller Spenden die Prüfung durch die BT-Verwaltung nicht offengelegt werden muss, bestehen Zweifel, ob auch die Großspenden ordnungsgemäß gemeldet werden.

Sinn und Zweck des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG über die Rechenschaftspflicht der Parteien wird mit dieser Weigerung des BVerfG ad absurdum geführt. - Armes Deutschland! Die Politikverdrossenheit erhält weitere Nahrung.

Übrigens: Wie kleinlich geht die Politik mit dem Bürger um, wenn es um soziale Leistungen geht? Gerade in den letzten Tagen erlebt die Republik ein Schauspiel rund um die Wandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld, das mit Achtung vor der Selbstbestimmung des Bürgers nur noch wenig zu tun hat.

Dem Bürger, der Hilfe sucht, werden schnell die Daumenschrauben angelegt, aber die Super-Reichen werden trotz aller Beteuerungen noch immer nicht spitzenmäßig belastet. Die Hilfen zur Bekämpfung der Kriegsfolgen werden wiederum mit der Gießkanne ausgeteilt, obschon Wohlhabende die Preissteigerungen auch ohne diese Hilfen tragen können.

Und das höchste deutsche Gericht entscheidet sich gegen eine Kontrolle der Politiker, gegen eine Transparenz ihrer Beeinflussung durch mehr oder weniger mächtige Geldinteressen! Es ist noch ein langer Weg, bis wirklich Gerechtigkeit in allen Bereichen eingezogen ist.

22.11.2022 - zuletzt überarbeitet am 23.11.2022


Klatsche für die Parteien

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungs-widrig ist. Diese Entscheidung ist sicher richtig aber halbherzig. Im Grunde billigt das Gericht den Parteien eine Anpassung zu. Entscheidend für die festgestellte Verfassungswidrigkeit sind die damalige Eile und unzureichende Begründung des Gesetzes über die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse.

Gut, dass das BVerfG mal wieder den Parteien aufgezeigt hat, dass auch ihr Griff in die Staatskassse wohl begründet sein muss. Insofern schließt das Urteil auch an meine vorstehende Bemerkung an, dass sich der Staat den Bürgern gegenüber oft sehr kleinlich verhält.

Wie aber auch dargelegt, bedarf es noch ganz anderer Reformen der Parteienfinanzierung. Diese sind insgesamt wenig transparent. Und das BVerfG hat es abgelehnt, dass in die Kontrolle der Parteifinanzen öffentlich Einblick genommen wird. Insbesondere die Beeinflussung der Parteien durch Spenden der Bürger leidet an der mangelnden Offenlegung. Und da hat das BVerfG bisher kläglich versagt. Siehe dazu: Nicht zur Entscheidung angenommen!

25.01.2023


Bei der Nachrichtenlektüre gefunden:

"Der Vorgang zeigt, dass Peter Müller im Jahr 2011 für die Wahl zum Verfassungsrichter zwar sein politisches Amt aufgab, nicht aber sein politisches Temperament. Das treibt ihn immer wieder zu Äußerungen, die kaum anders verstanden werden können denn als Vorfestlegung - also das, was jede Richterin und jeder Richter peinlichst vermeidet."

Quelle: Süddeutsche Zeitung: "Ein Richter und sein Temperament"

Was da jetzt in dem Artikel aus Anlass der Wahlprüfung in Berlin deutlich angesprochen wird, habe auch ich so gewertet. Lesen Sie bitte hier: Nicht zur Entscheidung angenommen!

18.07.2023

"Ein Immobilienunternehmer überlässt der Berliner CDU 820 000 Euro. Viel Geld, aber rechtlich erst mal einwandfrei. Wäre da nicht ein neues Gutachten, das Zweifel weckt."

Quelle: Süddeutsche Zeitung: "Ein ziemlich fordernder Großspender"

01.09.2023


Schon wieder der Baubereich

11.10.2023 - Rheinische Post:
"CDU-Selbstanzeige nach Firmen-Parteispende an Kölner Verband"

Zitate aus dem Bericht:

"Es handele sich um eine Parteispende von 50.000 Euro an die Kölner CDU im Jahr 2017, die vom inzwischen insolventen Immobilienentwickler Gerchgroup AG aus Düsseldorf gekommen sei."

"Womöglich sei es eine sogenannte Erwartungsspende gewesen."

Auch wenn noch nicht endgültig geklärt worden ist, ob die Spende zulässig war, so ist doch feststellen, dass gerade die Gemengelage rund die kommunale Bauplanung anfällig ist für Parteispenden. Der Spender erwartet einfach Wohlwollen seitens der politischen Entscheidungsträger, um Bauprojekte "geräuschlos" abwickeln zu können.

Und da es an der Offenlegung der Spenden mangelt, wird so manche Spende gerade im kommunalen Bereich erst gar nicht bekannt. Das hatte ich mit meiner Verfassungsbeschwerde ändern wollen.


Halbherzige Reform

08.11.2023 - Süddeutsche Zeitung: "Die Parteien sichern sich ihre Millionen"

Zitate aus dem Bericht:

"Ampel und Union begründen, warum Politik heute so teuer ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Höhe der staatlichen Zuschüsse moniert. "

"Mit der Änderung des Parteiengesetzes soll auch die Transparenz der Geldflüsse verbessert werden. Die Schwelle für Großspenden, die unverzüglich veröffentlicht werden müssen, wird von 50 000 auf 35 000 Euro gesenkt. Außerdem werden Vorschriften für den Umgang mit Sponsoring eingeführt - bisher gibt es dazu keine parteienrechtliche Regelung."

Das alles ist halbherzig. Darum habe ich folgende Leserzuschrift an die SZ gerichtet und zugleich auf diese Seite verwiesen:

"Die Finanzierung der Parteien wird erst transparent, wenn alle Spenden offen gelegt werden. Schon mit kleinen Spenden - weit unter der Offenlegungspflicht - kann vor Ort Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden. Ich hatte dazu eine Verfassungsbeschwerde angestrengt, die aber vom BVerfG nicht einmal zur Entscheidung angenommen worden ist. Mitglied der Kammer, die das entschieden hat, ist der ehemalige Ministerpräsident Müller. Deshalb besteht wenig Hoffnung auf eine echte Reform."


Inhaltsverzeichnis dieser Seite:

28.06.2014 Start dieser Seite mit grundsätzlichen Überlegungen
16.08.2014 Petition an den Deutschen Bundestag
10.10.2016 1. Entscheidung des Petitionsausschusses

14.01.2017 Meine Stellungnahme zu dem Urteil des BVerfG vom 09.04.1992

18.01.2017 Der Fall Regensburg - mit Nachträgen - zuletzt November 2021
26.02.2018 Europarat fordert mehr Transparenz
26.02.2018 2. Entscheidung des Petitionsausschusses
08.02.2019 Klage auf Auskunftserteilung
26.09.2019 Berufungsverhandlung

18.11.2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt!
24.06.2020 Nicht zur Entscheidung angenommen!

28.01.2021 Neue Forderungen nach mehr Transparenz
05.08.2021 Bundesverfassungsgericht auf Irrwegen?

22.11.2022 Freibrief für Parteispenden