Pendlerpauschale

Besser wäre eine Mobilitätspauschale

Die Entscheidung des BFH vom 23. Januar 2008 zur Pendlerpauschale konzentriert sich letztlich auf die Frage, mit welchem System die Aufwendungen des Arbeitnehmers sachgerecht in die Berechnung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einbezogen werden sollen. Das objektive Nettoprinzip verlangt natürlich nach einem vollen Abzug der Pendlerkosten. Das Werkstorprinzip lässt diesen Abzug nicht zu.

Beide Systeme werden der von dem Arbeitnehmer geforderten Mobilität aber nicht gerecht. Die Wahl des Wohnortes ist auch nicht - wie das Gericht meint - ein vorgelagerter Sachverhalt. Auch die Wahl des Wohnsitzes ist geprägt von der Frage, in welcher Region ein Arbeitsplatz zu finden ist. Die Kosten für berufsbedingte Umzüge und doppelte Haushaltsführung sind deshalb unbestritten Werbungskosten.

Die jetzt von den Klägern angegriffene Neuregelung wollte dem Umstand Rechnung tragen, dass durch die Förderung der Pendler letztlich auch die Stadtflucht gefördert wird. Die Wohnung im Ballungszentrum nahe seinem Arbeitsplatz ist für manchen Arbeitnehmer nicht zu finanzieren. Da ist die preiswerte Wohnung auf dem Lande und der steuerlich subventionierte Weg zur Arbeit schon eine Alternative. Insofern ist es zutreffend, dass auch die Pendlerkosten keine reinen Werbungskosten sein können, sondern ebenso zu den gemischten Aufwendungen gehören wie die Kosten der Wohnung. Der grundsätzliche Denkansatz der angegriffenen Reform ist somit zutreffend.

Wollte der Gesetzgeber einen Systemwechsel vollziehen, hätte er konsequent sein und alle detaillierten Werbungskostenabzüge, die im Spannungsfeld Wohnen und Arbeiten entstehen, streichen müssen.

Da aber die Besteuerung der Einkommen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist, müsste dem Arbeitnehmer im Gegenzug ein allgemeiner Mobilitätsfreibetrag weit oberhalb des jetzigen Arbeitnehmerfreibetrages eingeräumt werden. Die Grundfreibeträge sichern (auch dem Namen nach) nur das Existenzminimum. Maßstab für seine Höhe könnte gefunden werden, wenn man einmal den alten Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 564 DM (eingeführt bei der großen Steuerreform 1958) auf heutige Einkommensverhältnisse hochrechnet. Nimmt man bei dieser Hochrechnung noch den abgeschafften Weihnachtsfreibetrag von früher einmal 100 DM und den (alten) Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 240 DM hinzu, erscheint ein Mobilitätsfreibetrag von 4.800 Euro durchaus angemessen. Ein solcher Freibetrag wäre für alle Arbeitnehmer entlastend und würde eine Menge Bürokratie einsparen.

Übrigens: Die alten Freibeträge galten zu einer Zeit, als wir in Deutschland das Wirtschaftswunder erlebten!

Hier finden Sie einen Vorschlag, den ich bereits 2005 unterbreitet habe, um die Arbeitnehmerbesteuerung zu vereinfachen und die Bürokratie abzubauen. (PDF-Datei)

14.08.2008


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die ab 1.1.2007 geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat aber einen völligen Systemwechsel ausdrücklich für zulässig gehalten. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings durch eine geeignete "Typisierung, die die gemischte Veranlassung der Wegekosten zum Ausgangspunkt nähme, (...) die Vielzahl der Einzelfälle hinsichtlich der Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Veranlassung in einem Gesamtbild zu erfassen. (...) Je geringer die Entfernung zum Arbeitsplatz, um so eher ist ein angemessener Kostenaufwand zur Überwindung der Entfernung als unausweichlicher beruflich bedingter Aufwand zu werten." (Rd.-Nr. 77)

"Die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst von Verfassungs wegen die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein. Dies setzt allerdings voraus, dass wirklich ein neues Regelwerk geschaffen wird; ..." (Rd.-Nr. 80)

Die Entscheidung des Gerichts gibt damit den Weg frei zu einem Modell, das meinen Überlegungen voll entspricht. Ich fühle mich in meiner Überzeugung, den Wegeaufwand durch einen "Mobilitätsfreibetrag" pauschal zu berücksichtigen, voll bestätigt.

9.12.2008 - zuletzt überarbeitet am 04.07.2018

Hier können Sie das Urteil selbst nachlesen!

Übrigens: Wie ich mir die Gegenfinanzierung der Reform vorstelle, habe ich auch bereits dargelegt.

Und was ich von den aktuellen Plänen zur Anhebung des Arbeitnehmerfreibetrages um 80 Euro halte, finden Sie hier.


Jetzt steigen mal wieder die Benzinpreise und schon hallt es wider im Blätterwald, die Pendlerpauschale müsse erhöht werden.

Wann endlich begreift es die Politik, dass wir eine Steuervereinfachung brauchen, die mehr Eigenverantwortung bei der Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse fördert. Schon wieder sind mehr als drei Jahre verstrichen, seit das BVerfG einen guten Weg gewiesen hat.

23.02.2012


29.06.2018 - Rheinische Post: "Pendler müssen scharf rechnen"

Zitat aus dem Bericht:

"Ist es schlau, als Berufstätiger in Düsseldorf eine Immobilie im Umland zu erwerben statt in der Stadt selbst? Ein Blick auf die reinen Kaufpreise scheint eine einfache Antwort zu geben (...) aber Käufer einer Immobilie müssen auch realistisch einschätzen, wie teuer sie ein Leben als Pendler auf lange Sicht kommen kann."

Endlich mal eine klare Ansage! Die Rechnung wird noch schlechter, wenn man den Werbungskostenabzug außen vor lässt. Damit wird deutlich, dass die einseitige Begünstigung des Pendelns steuerlich ungerecht ist und mein Vorschlag einer Mobilitätspauschale die wirtschaftliche Betrachtung beflügeln würde.


Bitte lesen Sie auch weiter unter:
Umweltschädliche Subventionen

Interessante Querverbindungen ergeben sich auch zum Thema
Pendlerströme


Drohende Steuerausfälle verhindern Steuergerechtigkeit

Unter der Überschrift "Finanzamt - Deutsch, Deutsch - Finanzamt" hatte die Rheinische Post am 23.05.2018 berichtet, dass sich der NRW-Finanzminister für eine verständlichere Sprache in den Steuerformularen einsetzen wolle. Ich hatte ihm daraufhin geschrieben, dass diese Idee am eigentlichen Problem vorbei gehe und es besser sei, sich für eine ehrliche Steuervereinfachung im Sinne meiner auf dieser Seite vorgestellten Mobilitätspauschale einzusetzen.

In seiner Antwort darauf hat er mir mitgeteilt, dass er meinen

"Vorschlag - trotz dessen unbestrittener Vereinfachungswirkung - auch wegen der damit verbundenen erheblichen jährlichen Steuermindereinnahmen nicht aufgreifen werde."

Im Finanzministerium hat man sich wohl viel Arbeit gemacht und - unter derzeitiger Rechtslage - gerechnet, was ein Mobilitätsfreibetrag kosten würde. Aber niemand hat dabei in den Blick genommen, welche Fehlentwicklungen diese punktuelle Betrachtung fördert. - Und was diese kosten!

Den Steuerbürgern steuerliche Freiheiten einzuräumen, damit sie bei den sogenannten vermischten Aufwendungen im Spannungsfeld von Wohnen und Arbeiten ihre persönlichen Entscheidungen nach wirtschaftlichen und umwelt-gerechten Aspekten eigenverantwortlich treffen, liegt den Politikern trotz aller Sonntagsreden von Steuervereinfachung und Umweltschäden noch viel zu fern.

16.07.2018


17.10.2018 - Rheinische Post: "Steuererklärungen kosten Milliarden"

Zitat aus dem Bericht:

"Steuererklärungen fressen Zeit – vor allem in Deutschland mit seinem besonders komplizierten Steuerrecht. Für die jährliche Abgabe einer Steuererklärung muss ein typischer Arbeitnehmer nach Angaben der Bundesregierung im Durchschnitt drei Stunden und 50 Minuten aufwenden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion."

"Allein für die Bearbeitung der Steuererklärung im Finanzamt fielen zusätzlich etwa 50 Millionen Arbeitsstunden an, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. „Die Gesamtausgaben betragen dafür jährlich schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro“, heißt es in dem Papier. Mehr oder auch höhere Pauschbeträge für Arbeitnehmer, um die Steuererklärungen zu vereinfachen, plant die Bundesregierung demnach vorerst jedoch nicht. Sie fürchtet Steuermindereinnahmen. Denn würde sie etwa die Entfernungspauschale für Pendler von derzeit 30 Cent pro Kilometer verdoppeln, müsste sie Mindereinnahmen von 7,2 Milliarden Euro pro Jahr hinnehmen, so die Regierung. Die Verdoppelung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von derzeit 1000 Euro pro Jahr würde 6,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen bedeuten."

All das hatte ich zum Anlass genommen, mich wie vorstehend an den Landes-Finanzminister zu wenden. Der rechnet lieber kleinlich und verliert das große Ganze aus dem Blick!


Wohnen, Pendeln und Steuergerechtigkeit

04.06.2019 - Rheinische Post: "Für Hauskäufer lohnt Pendeln oft nicht"

Zitat aus dem Bericht:

"Die Bürger müssen zwischen der Investitionshöhe für Wohnraum und den Kosten für das Pendeln abwägen."

Zum Schluss wird noch ein Immobilienmakler zu den Vorteilen eines Reihenhauses im Umland zitiert:

„Zumindest für Eltern ist das ein Aspekt“, so Aengevelt. „Sie zahlen zwar für ein Reihenhaus eben so viel Geld wie für eine Wohnung in der Stadt, aber die Kinder haben mehr Platz. Da nehmen dann viele die Kosten des Pendelns hin.“

Damit wären wir dann wieder bei dem Gesamttenor dieser Seite. Der Staat muss einseitige und deshalb unsinnige Subventionen streichen, dafür aber allen Bürgern steuerliche Freiräume gewähren, damit sie ihre persönliche Entscheidung allein nach wirtschaftlichen Abwägungen und ihren Vorlieben sinnvoll treffen können. Deshalb halte ich meinen Vorschlag einer Mobilitätspauschale noch immer für den einzig sinnvollen Ansatz. Wie aber bereits vor einem Jahr geklärt, hat der Finanzminister Angst vor drohenden Steuerausfällen und verhindert so Steuergerechtigkeit und Umweltschutz.


Chef der Wirtschaftsweisen fordert Abschaffung der Pendlerpauschale

24.12.2019 - Rheinische Post:
"Die Pendlerpauschale führt zur Zersiedlung der Landschaft"

Zitate aus dem Interview:

"Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist klimapolitisch das falsche Signal. Pendler mit langen Distanzen und höherem Einkommen werden damit sogar belohnt, wie Studien zeigen. Ich verstehe ja den Wunsch, sozialen Ausgleich zu schaffen. Doch der Wunsch wird vermischt mit der Angst vor transparenter Bepreisung. Dabei erzeugen Preise nicht die Kosten der Energiewende, sie legen diese nur offen."

"Die Pendlerpauschale führt zur Zersiedlung der Landschaft. Sie belohnt Menschen dafür, dass sie freiwillig mitunter sehr weit entfernt von ihrem Arbeitsort leben. Aus ökonomischer Sicht müsste man die Pendlerpauschale abschaffen. Stattdessen erhöht man sie jetzt noch, um den sozialen Ausgleich zu organisieren. Das ist der falsche Weg."

Alles schon längst von mir durchdacht und aufgeschrieben. Lesen Sie bitte meine Vorschläge für eine Mobilitätspauschale und meine Ausführungen zur Regionalplanung.

Warum brauchen hoch bezahlte Wirtschaftsweise eigentlich so lange, endlich die Wahrheit auf den Tisch zu legen? Kein Wunder, dass sich die Politik so schwer tut, den Bürgern zu helfen, ihre Bedürfnisse selbst in die Hand zu nehmen und ohne Rücksicht auf steuerliche Optimierungen nach Wirtschaftlichkeit zu entscheiden.

Übrigens; die weiteren Ausführungen zur Steuerreform könnten auch bei mir abgeschrieben worden sein:

Am Ende des Interviews wird darauf verwiesen, dass die Amtszeit von Professor Christoph Schmidt als Wirtschaftsweiser im Februar endet. Damit relativiert sich sein Mut, der Regierung kritische Urteile ins Stammbuch zu schreiben.


Rechnen gefragt

26.08.2021 - Rheinische Post: "Wann Pendeln Geld spart
- und wann sich ein Immobilienkauf in der Stadt lohnt"

Zitate aus dem Bericht:

"Die steigenden Immobilienpreise in den Metropolen wie Düsseldorf treiben immer mehr Bürger zum Kauf einer Wohnung ins Umland. Doch eine neue Studie zeigt: Auf Dauer kann in vielen Orten Pendeln teurer sein, als in der Landeshauptstadt zu bleiben. "

"Die Bürger müssen konkret zwischen der Investitionshöhe für Wohnraum und den Kosten für das Pendeln abwägen."

"Sie müssen Pendelkosten bei ihrer Kalkulation realistisch einbeziehen"

Eine Analyse, die jeder lesen sollte, bevor er sich für eine Immobilie "auf dem Land" entscheidet. Auch wird damit deutlich, wie falsch es ist, die Bürger mit der Pendlerpauschale in die falsche Richtung zu locken.


Unsinn der Pendlerpauschale

21.02.2022 - RP-online: "Pakt der Populisten zu Lasten des Klimas"

Zitate aus dem Bericht:

"Bayern und NRW fordern die Erhöhung der Pendlerpauschale. Dabei war diese schon immer ein ordnungspolitisches Ärgernis und fördert die Zersiedlung. Was Markus Söder einen „Pakt der Großen“ nennt, ist tatsächlich ein Pakt der großen Populisten zu Lasten des Klimas."

"Die Wahl des Wohnortes ist Privatsache, hier hat der Staat gar nichts zu fördern – er hilft ja auch nicht dem Arbeitnehmer, der sich für eine Wohnung nah am Betrieb in der teuren Großstadt entscheidet."

"Dass Wüst und Söder die Pendlerpauschale nun sogar noch erhöhen wollen, zeigt, dass sie es nicht ernst meinen mit dem Klimaschutz."

Endlich eine klare Positionierung der Rheinischen Post, die den Unsinn der Pendlerpauschale auf den Punkt bringt. Lesen Sie bitte meine vorstehenden Ausführungen von Anfang an. Folgen Sie auch bitte allen Verweisungen. Sie zeigen auf, welche rechtlichen und politischen Entscheidungen wirklich erforderlich sind, um alle Arbeitnehmer gerecht zu behandeln und ihnen mehr Eigenverantwortung zuzubilligen.

Ohne jetzt noch einmal genau nachzurechnen, müsste der von mir oben in Höhe von 400 € monatlich vorgeschlagene Mobilitätsfreibetrag heute
etwa 600 € betragen. Das wäre doch mal eine sachgerechte Entlastung aller Arbeitnehmer, die heute über die hohen Energiekosten für das Pendeln oder die teure Wohnung in der Nähe zum Arbeitsplatz klagen. Und Geld für eine solche Entlastung wäre vorhanden, wenn endlich die Spitzensteuersätze deutlich angehoben werden. Sie dazu die Zahlen zur Grenzsteuerbelastung.


Nach oben