Beispielrechner zu meinem Reformmodell

Der über den nachstehenden Link erreichbare Beispielrechner fasst die in meinem Papier gemachten Ausführungen zusammen und ermöglicht es Ihnen, individuelle Berechnungen auszuführen.

Beispielrechner

Bereits in meinen grundsätzlichen Ausführungen habe ich die Möglichkeit angesprochen, für die Kosten des Wohnens einen gesonderten Grundfreibetrag vorzusehen. Geht man nämlich davon aus, dass sich der Lebensunterhalt im Ein-Personen-Haushalt teurer gestaltet als im Mehr-Personen-Haushalt, erscheint eine Staffelung der Freibeträge dem Grunde nach angebracht. Ich habe deshalb in dem Beispielrechner nunmehr einen gesonderten Freibetrag für Wohnungskosten vorgesehen und den Grundfreibetrag je Person auf 10.800 € und die Mobilitätsfreibeträge bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf 3.600 € gekürzt. Dies hat zur Folge, dass in meinem Modell die Steuerbelastung im Alleinverdienerhaushalt sinkt bzw. das Bürgergeld höher ausfällt.

Eine solche Vorgehensweise erscheint mir auch mit Blick auf die Diskussion um die Pendlerpauschale sinnvoll. In meiner Stellungnahme zu der Entscheidung des BFH vom 23. Januar 2008 habe ich dargelegt, dass der Mobilitätsfreibetrag den Konflikt Nettoprinzip / Werkstorprinzip auflösen soll. Wenn ein Teil der Wohnungskosten gesondert als zusätzlicher Grundfreibetrag berücksichtigt wird, braucht der Mobilitätsfreibetrag diesen Teil erhöhter Aufwendungen nicht zu berücksichtigen.

In meinem Arbeitspapier habe ich erläutert, dass die derzeitige Regelung zur Anrechnung von Geldvermögen auf die Sozialleistungen durch eine einfache Verzehrregelung ersetzt werden sollte. So wie bei der Rente der steuerfreie Anteil des Kapitalrückflusses lebenslang für den Unterhalt zur Verfügung steht und deshalb gleichmäßig erfasst wird, kann auch das vorhandene Geldvermögen in eine jährliche Verzehrrate entsprechend der verbleibenden Lebenserwartung umgerechnet werden. Es erscheint angemessen, neben den Zinsen nur diesen Teil als für den laufenden Unterhalt einsetzbar anzusehen. Dies Modell fand auch Anklang bei den Liberalen Senioren.

Ergänzung vom 26.02.2014: Da dieser Vorschlag noch immer nicht aufgegriffen worden ist, zeigen sich jetzt erhebliche Mängel bei der Bildung von Rücklagen durch die Bürger. Vergl. hierzu: "Hartz-Gesetze ruinieren Vermögen vieler Deutscher"

Ergänzung vom 11.11.2022: Die aktuelle Diskussion um das Schonvermögen ist für mich völlig unverständlich. In meinem Modell gehe ich davon aus, dass selbstverständlich Rücklagen einzusetzen sind, aber eben nur insoweit, wie es vertretbar ist, ohne in die Gefahr zu laufen, dauerhaft auf Hilfe angewiesen zu sein. Die Möglichkeit, auch im Alter seine Rentenbezüge aus Rücklagen aufbessern zu können, muss erhalten bleiben. Das ist eben nur gewährleistet, wenn der Verzehr der Rücklagen gleichbleibend auf die gesamte Lebenszeit verteilt wird.

Um die Eingaben für diesen Fall übersichtlich zu halten, ist in dem Beispielrechner lediglich die Angabe des Kapitalvermögens und des Alters vorgesehen. Da bei Ehegatten die Ersparnisse bis zum Lebensende des zuletzt Lebenden reichen sollten, ist bei Ehegatten das Lebensalter des jüngeren maßgeblich. Der Beispielrechner unterstellt sodann für die Erfassung der Kapitaleinkünfte eine Verzinsung von 4 % (Im Beispielrechner-2022 geändert!) und für die Berechnung der Verzehrrate eine Lebenserwartung von 85 Jahren. Diese Grenze liegt etwas höher als die aktuell ermittelte Lebenserwartung der Frauen von 82,1 Jahren und führt so zu einer geringen Schonung des Sparkapitals. Dies erscheint schon deshalb gerechtfertigt, weil gerade im Alter besondere Kosten anfallen, die über den laufenden Unterhalt deutlich hinausgehen und der tatsächliche Verzehr dann höher sein wird.

Außergewöhnliche Belastungen, die nicht mit Einkünften in Zusammenhang stehen, und in dem geltenden Sozialleistungsrecht durch besondere Transferleistungen ausgeglichen werden, können auch in meinem Modell - wie im geltenden ESt-Recht - als außergewöhnliche Aufwändungen geltend gemacht werden. Um das Modell übersichtlich zu halten, habe ich hier aber auf eine rechnerische Darstellung verzichtet.

Auf die Darstellung eines Freibetrages für die Zinseinkünfte habe ich ebenfalls verzichtet.

Keine abschließende Empfehlung habe ich hinsichtlich einer sachgerechten Auflösung der Frage, wie mit dem selbstgenutzten Wohneigentum und den Wohnungskosten eines Mieters umgegangen werden soll. Bisher habe ich unausgesprochen unterstellt, dass es bei der Steuerfreiheit der Eigennutzung bleibt und an Mieter weiterhin ein bedarfsgerechtes Wohngeld gezahlt werden kann. Will man das System aber radikal vereinfachen, bedarf es auch hierzu einer in sich stimmigen Regelung.

Ohne jetzt meinen Beispielrechner damit zu verkomplizieren, weise ich darauf hin, dass eine Lösung darin bestehen könnte, im Fall selbstgenutzten Wohneigentums den Grundfreibetrag für das Wohnen in Höhe von 3.600 € entfallen zu lassen. Dies vermeidet Streit über den Wert der eigenen Immobilie. Der Freibetrag würde somit nur einem Mieter zustehen, ohne die Angemessenheit der Wohnung prüfen zu müssen.

Aufwändiger wäre es dagegen, wieder die Nutzungswertbesteuerung der eigenen Wohnung einzuführen. Diesen Gedanken will ich hier nicht weiter vertiefen; das wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv.

Da die staatliche Unterstützung der Arbeitslosen den "Grundsatz von fordern und fördern" beinhaltet, sei hier noch darauf hingewiesen, dass mein Modell die absolute Bereitschaft unterstellt, für seinen Lebensunterhalt eigenverantwortlich arbeiten zu wollen. Auf das Thema der Sanktionsmaßnahmen - ein wesentlicher Teil der Hartz IV Regelungen - habe ich deshalb verzichtet. Das Bürgergeld nach meiner Vorstellung lässt sich aber auch gegen Missbrauch wappnen, indem bei Arbeits- oder Fortbildungsverweigerung ein fiktiver Arbeitslohn in Höhe des Mindestlohns unterstellt wird.

Anwendbar ist das Modell in jedem Fall schon jetzt, um die Grundsicherung zu vereinfachen, also für alle Bürger, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese Menschen werden mit dem Bürgergeld - so wie ich es verstehe - davor geschützt, auf ihnen zustehende Hilfe zu verzichten. Den Weg zum Finanzamt kann jeder ohne Schamgefühl gehen!

Ich danke meinem Sohn Michael für die Programmierung des Beispielrechners.

Im Januar 2010 - zuletzt überarbeitet am 15.09.2022


Neue Koalition für ein Bürgergeld?

Seit bereits im Wahlkampf immer mal wieder die Rede von einem Bürgergeld war, konnte ich in meiner Besucherstatistik immer mehr Interesse an meinem Beispielrechner beobachten. Zunächst beschränkte sich das auf monatliche Zugriffszahlen im zweistelligen Bereich, erreichte im September insgesamt 348 und im Oktober (Stand 25.10.2021) 3.922 Zugriffe. Auch die vorstehenden Erläuterungen werden immer häufiger aufgerufen.

Es freut mich, dass meine Arbeit inzwischen eine so große und messbare Beachtung findet.

Gestern hat Robert Habeck in der Sendung "Anne Will" noch einmal das Bürgergeld als Mittel zur Überwindung von Hartz IV angesprochen. Somit besteht Hoffnung, dass meine (Vor-) Arbeit nunmehr endlich Eingang in die politische Diskussion findet.

25.10.2021

Das Interesse hält an:

4.610 Zugriffe auf den Beispielrechner im Oktober insgesamt
1.759 Zugriffe auf den Beispielrechner im November insgesamt
1.054 Zugriffe auf den Beispielrechner im Dezember insgesamt


Meine Anmerkung zum Regierungsprogramm der "Ampel"


Beispielrechner überarbeitet

Wegen des anhaltend hohen Interesses an meinem Beispielrechner (monatlicher Zugriff im 3-stelligen Bereich) und wegen der gerade deutlich gestiegenen Inflationsrate, habe ich den Rechner insofern überarbeitet, dass der Grundfreibetrag je Person von 10.800 € auf nunmehr 14.000 € angehoben ist. Das dürfte auch der Grundidee voll entsprechen, nur diesen einen Betrag laufend anzupassen. Auch den Zinssatz für fiktive Kapitalerträge habe ich auf zwei Prozent abgesenkt.

Beispielrechner-2022

Ich halte dieses Modell gerade auch jetzt für besser, als die beschlosssenen vielfältigen Entlastungspakete zur Dämpfung der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Belastungen. Gerechtigkeit schafft nur ein System, das sich auf Hilfen für wirklich Bedürftige beschränkt. Bei einem ausreichend bemessenen Spielraum zur Verwendung des Einkommens kann der Einzelne selbst viel besser entscheiden, wie er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt.

Offensichtlich gibt es viel Interesse an meinem Vorschlag, das System der Transferleistungen mit mehr Freiheit auszustatten. Gerade deshalb würde ich mich freuen, von den Nutzern eine Rückmeldung zu erhalten. Gerne würde ich mich mit Ihnen austauschen.

15.05.2022


Wieder hohe Zugriffszahlen auf meinen Beispielrechner

14.09.2022 - Tagesschau.de: "Am Bürgergeld scheiden sich die Geister"

Zitate aus dem Bericht:

"Das Bundeskabinett will heute das Bürgergeld auf den Weg bringen. Im Vorfeld gab es vor allem Streit über Sanktionen, aber auch andere Details sind noch nicht öffentlich."

Wohl wegen dieser aktuellen Nachrichtenlage rund um das Bürgergeld, ist auch das Interesse an meinem Beispielrechner wieder deutlich gestiegen. Während sich die Besucherzahlen seit Januar im dreistelligen Bereich bewegten, sind sie in diesem Monat in die Höhe geschnellt. Stand heute (14.09.2022) haben sie bereits die 1.000er-Marke gerissen.

PS: Ich habe die hohen Zugriffszahlen zum Anlass genommen, auch die Einleitung auf dieser Seite zu überarbeiten!


Neuer Besucherrekord:

8.141 Zugriffe auf den Beispielrechner im September 2022 insgesamt!


Neue Diskussion um das Bürgergeld

Angesichts des Desasters infolge der Klatsche gegen die Finanzpolitik der Ampel wird jetzt nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Und da fällt der Blick auf die Sozialleistungen. Völlig unabhängig von den gegensätzlichen Argumenten möchte ich das zum Anlass nehmen, auf meine Arbeiten von 2007 hinzuweisen.

Ich hatte damals auf Anregung von Andreas Pinkwart ein System entwickelt, das alle Sozialleistungen so bündelt und auf das garantierte Existenzminimum ausrichtet, dass in einem einzigen Verfahren beim Finanzamt geklärt werden kann, ob der Bürger Steuern zu zahlen oder Anspruch auf staatliche Unterstüzung hat.

Im BT-Wahlkampf 2009 hatten dann alle Parteien vergleichbare Überlegungen im Programm; nach der Wahl wollte aber keiner mehr etwas davon wissen.

Unter der Überschrift "Wer mehr arbeitet, hat weniger Geld" berichtet jetzt die Süddeutsche Zeitung über eine Studie, die genau das fordert: Einen gleitenden Übergang in der Berechnung von Sozialleistungen, damit das hinzuverdiente Geld nicht abrupt die Sozialleistungen kürzt.

Es sind die Sozialpolitiker, die noch immer bis in Kleinigkeiten hinein vorschreiben wollen, wofür der Bürger sein Geld auszugeben hat, wenn er Sozialleistungen beziehen will. Für mich gibt es nur die eine Richtgröße, die vom BVerfG abgesichert ist: Das Minimun, seine Existenz zu finanzieren. Dieser Betrag ist von der Besteuerung auszunehmen und sollte Richtschnur sein, um welche Beträge zu geringe Einkünfte aufzustocken sind, damit der Bürger sein Überleben angemessen sichern kann.

Ich halte es für ein Armutszeugnis der Politik, jetzt wieder die ärmsten der Armen in die Zange nehmen zu wollen, um die Staatsfinanzen neu zu ordnen. Die Ideen vom gleitenden Übergang sind nun fast zwei Jahrzehnte alt. Aber die Politik ist noch immer nicht bereit, dem Bürger echte Freiheit einzuräumen, seine finanziellen Möglichkeiten angemessen selbst zu ordnen.

Mein liberaler Ansatz wurde nach der BT-Wahl 2009 versenkt, weil Guido Westerwelle auf einmal sein Augenmerk auf andere Felder gerichtet hatte. Auch die anderen Parteien hatten ihren Wahlkampfschlager in der Mottenkiste verschwinden lassen. Ich bin gespannt, was jetzt aus dem Vorschlag von Wissenschaftlern wird.

05.12.2023


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